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Zuständigkeit für Erasmus+ und Besuch der Partneruniversitäten in Istanbul im Mai 2025

 

Nach dem Ausscheiden von Prof. Dr. Gerd Morgenthaler liegt die Betreuung der Erasmus-Austausche, aber auch von Global Exchange und der Free Mover im DEWR bei mir. Der Reiter auf der linken Seite gibt Ihnen dazu weitere Informationen. Ich bemühe mich um die Vertiefung der Kooperationen, um einen Ausbau des Angebots sowie darum, mehr Siegener Studierende ins Ausland zu bewegen und die Gaststudierenden bei uns gut zu betreuen.

Dazu war ich im Mai in Istanbul. Getroffen habe ich die Dekane, verschiedene fachlich interessierte Kollegen und Nachwuchswissenschaftler sowie Studierende an unseren beiden Partneruniversitäten Kadir Has University und Marmara University. Zudem sprach ich an beiden Universitäten, was die unten beigefügten Screenshots aus LinkedIn mit den Postern verdeutlichen.

Beim Vortrag „EU Conflict of Laws – Current Status and Future Developments“ an der privaten und direkt am Goldenen Horn gelegenen Kadir Has University erörterte ich zunächst die Bedeutung des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts, auch mit Blick auf das türkische „Act on International Private and Procedure Law“ von 2007. Sodann erörterte ich den EU-Normbestand, der zwischen IPR und IZVR auch legislativ trennt, während das Schweizer und türkische Recht beide Bereiche zusammenführt. Das wäre auch für eine in diesem Bereich machbare EU-Gesamtkodifikation sinnvoll. Zudem erörterte ich die „schlechtere“ Behandlung von Drittstaaten (wie z. B. der Türkei) nach den verschiedenen Bestimmungen der Brüssel Ia-VO (Beklagtenwohnsitz, Rechtshängigkeitssperre sowie Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen), was intensiv diskutiert wurde.

Während der Kontakt mit Kadir Has erst im SS 2022 von mir initiiert wurde, bestehen die Beziehungen mit der auf der asiatischen Seite Istanbuls gelegenen, aber gleichwohl noch zentralen Marmara University schon lange. Man freute sich dort besonders über das Wiederaufleben des Kontakts. Vorgetragen habe ich über die Spezifika der deutschen Juristenausbildung und der juristischen Methodik. Aufgezeigt habe ich die Besonderheiten anhand des Allgemeinen Teils des BGB, des Abstraktionsprinzips, des Mehrebenenprivatrechts der EU, der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB und dem Gesellschaftsrecht.

 

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