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Festschriftbeitrag zur Internationalität von Gerichtsstandsvereinbarungen

 

In einem neuen Festschriftbeitrag analysiert Hannes Rösler die jüngst ergangene Inkreal-Entscheidung des EuGH (Rs. C‑296/20).

Die zentrale Frage: Reicht es aus, dass zwei Parteien aus demselben EU-Mitgliedstaat die Gerichte eines anderen Mitgliedstaates wählen, um die Brüssel Ia-Verordnung (Art. 25) anzuwenden? Der EuGH bejahte dies und stärkte damit die Parteiautonomie und Vorhersehbarkeit der Gerichtszuständigkeit. Der Beitrag ordnet das Urteil in die Rechtsprechung und den europäischen Rechtsrahmen ein und widmet sich Fragen zur Bestimmung des anwendbaren materiellen Rechts nach der Rom I-Verordnung.

Der Artikel erscheint unter dem Titel „Wie viel Internationalität genügt für eine Gerichtsstandsvereinbarung in Zivil- und Handelssachen nach Art. 25 Brüssel Ia‑VO? – Eine Einordnung der Inkreal-Entscheidung des EuGH“ in der Festschrift für Georgios Gounalakis (Nomos, 2025, S. 177–200) und steht als Open-Access-Publikation zur Verfügung: Nomos eLibrary.

 
 
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