IPR- und IZVR-Studienbuch – Überblick und Links
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 | Über Hay/Rösler, Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht, 5. Aufl., 2016 Das Fall- und Studienbuch behandelt den gesamten Stoff des Schwerpunktbereichs Internationales Privatrecht auf besonders anschauliche Art und Weise. Dabei geht das Werk von der praktischen Anwendung des Rechtsgebiets aus und behandelt zunächst die Grundzüge des Internationalen Zivilprozessrechts, also die Rechtsprobleme, die sich bei der Anrufung eines Gerichts in einem Fall mit Auslandsberührung stellen. Daran anschließend werden die allgemeinen Fragen des Kollisionsrechts und abschließend das internationale Schuld-, Sachen-, Familien-, Erb- und Gesellschaftsrechts dargestellt. Neben dem Vertrags- und außervertraglichen Recht (Rom I-VO und Rom II-VO) ist nunmehr auch das IPR des Familien- und Erbrechts stark unionsrechtlich geregelt. Die von Hannes Rösler bearbeitete Neuauflage des von Peter Hay übernommenen Werks berücksichtigt die Auswirkungen des EU-Kollisionsrechts auf den Allgemeinen Teil des IPR, die Rom III-VO zum Scheidungsrecht, die EuUntVO zum Unterhaltsrecht und die EuErbVO, die neue EuGH-Rechtsprechung sowie die Reform der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVO). Fazit: Das Buch bietet IPR und IZVR in einem Band mit 229 prüfungsrelevanten Fragen und Fällen mit Antworten, die sich sowohl zur ersten Einarbeitung als auch zur Wiederholung eignen. C.H. Beck, 326 Seiten, 28,90 €, ISBN 978-3-406-67398-6 | 
Links zu den wesentlichen Rechtsakten in der Reihenfolge ihrer Behandlung im Buch
1. Teil. Internationales Zivilverfahrensrecht
- Internationale Zuständigkeit - Reformvorschlag der Europäischen Kommission, COM(2016) 411 final 
 
- gemäß autonomem deutschem Recht: §§ 12 ff. ZPO, §§ 98 ff. FamFG 
 
- Anerkennung und Vollstreckung - beachte Verordnung 2015/2421, die die EuMVVO und EuGFVO zum 14.7.2017 reformierte 
 
- gemäß autonomem deutschem Recht: §§ 328, 722 f. ZPO, §§ 107 ff. FamFG 
 
2. Teil. Internationales Privatrecht
- Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse: Rom I-VO - Rechtswahl: Art. 3 Rom-VO 
- allgemeine objektive Anknüpfung: Art. 4 Rom I-VO 
- Beförderungs-, Verbraucher-, Versicherungs- und Arbeitsverträge: Art. 5 ff. Rom I-VO 
- Stellvertretung: Art. 8 EGBGB 
- beachte (als Einheitsrecht) das CISG (dort findet sich eine deutsch/englische Synopse) 
 
- Gesetzliche Schuldverhältnisse: Rom II-VO - Rechtswahl: Art. 14 Rom I-VO 
- Unerlaubte Handlungen: Art. 4 ff. Rom II-VO 
- Ungerechtfertigte Bereicherung: Art. 10 Rom II-VO 
- Geschäftsführung ohne Auftrag: Art. 11 Rom II-VO 
- Verschulden bei Vertragsverhandlungen: Art. 12 Rom II-VO 
 
- Sachenrecht: Art. 43 ff. EGBGB 
- Familienrecht - Ehe: Art. 13 ff. EGBGB (speziell für die gleichgeschlechtliche Ehe: Art. 17b IV, V EGBG) - Das Ehewirkungstatut in Art. 14 EGBGB wurde zum 29.1.2019 grundlegend geändert und gilt auch für Altehen. Damit gelangt Art. 14 EGBGB a.F. mit seiner Kegel'schen Leiter nicht mehr zur Anwendung. 
 
- eingetragene Lebenspartnerschaft: Art. 17b I-III EGBGB (Die Begründung neuer eingetragener Lebenspartnerschaften ist seit dem 1.10.2017 verwehrt.) 
- Güterrecht: Art. 20 ff. EuGüVO und EuPatVO - Für die noch stark überwiegenden Altehen, also solchen, die vor dem 29.1.2019 geschlossen wurden und für die ab diesem Strichtag auch keine Rechtswahl getroffen wurden, gelten Art. 15 f. EGBGB a.F. fort (Art. 229 § 47 II Nr. 2 EGBGB). 
 
- Scheidung: Rom III-VO (zu Privatscheidungen Art. 17 II EGBGB) 
- Unterhalt: Art. 15 EuUntVO i.V.m. HUP 
- Kindschaft: Art. 15 ff. KSÜ, Art. 19 ff. EGBGB 
 
- Erbrecht: Art. 20 ff. EuErbVO 
- Gesellschaftsrecht: Art. 49 ff. AEUV 
 
 
