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Antrittsvorlesung der neuen Honorarprofessoren Rechtsanwalt Dr. Peter Balzer und Rechtsanwalt und Notar Dr. Peter Enders

Am 2. Mai 2018 fand im Artur-Woll-Haus der Universität Siegen vor ca. 50 geladenen Gästen die feierliche Antrittsvorlesung der neuen Honorarprofessoren Rechtsanwalt Dr. Peter Balzer und Rechtsanwalt und Notar Dr. Peter Enders statt.

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Prof. Dr. Peter Balzer bei seiner Antrittsvorlesung

 

Nach der Begrüßung durch den Prodekan für Forschung der Fakultät III, Herrn Prof. Dr. Peter Krebs, hielt Prof. Dr. Tobias Fröschle die Laudatio auf die beiden neuen Honorarprofessoren der Fakultät III und hob ihre wissenschaftlichen Leistungen sowie ihre praktischen Erfahrungen hervor, die beide seit vielen Jahren in ihren jeweiligen Vorlesungen zum Bank- und Kapitalmarktrecht bzw. zum Einstweiligen Rechtsschutz und Zwangsvollstreckungsrecht als Lehrbeauftragte der Fakultät III in die Ausbildung der Studierenden der Studiengänge des Deutschen und Europäischen Wirtschaftsrechts eingebracht haben.

Sodann richtete der Prorektor für Studium, Lehre und Lehrerbildung der Universität Siegen, Herr Prof. Dr. Michael Bongardt, Grußworte an die beiden neuen Honorarprofessoren und das Auditorium. Er betonte die besondere Bedeutung der Verzahnung von Wissenschaft und Praxis gerade für die juristische Ausbildung und beglückwünschte die Fakultät III zur Gewinnung der beiden neuen Honorarprofessoren.

Prof. Dr. Peter Balzer hielt danach seine Antrittsvorlesung zum finanzmarktpolitisch sehr aktuellen Thema „Negativzinsen im Einlagengeschäft“. Bekanntlich führt die seit Jahren bestehende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank dazu, dass die Kreditinstitute Negativzinsen zahlen müssen, wenn sie Geld den Zentralbanken hinterlegen. Diese Negativzinsen versuchen zunehmend mehr Kreditinstitute an ihre Kunden weiterzugeben. Prof. Dr. Balzer analysierte die Rechtsbeziehungen zwischen Bank und Kunde bei Einlagengeschäften und zeigte die rechtlichen Grenzen einer Preisanpassungsklausel in den AGB der Banken auf.

Prof. Dr. Peter Enders widmete sich in seiner Antrittsvorlesung zum Thema „Wenn der Computer die Fälle entscheidet!?“ ebenfalls einer hochaktuellen Entwicklung. Er zeigte auf, dass dem Einsatz künstlicher Intelligenz sowohl in der richterlichen Entscheidungsfindung als auch in der Beratungspraxis der Notare und Rechtsanwälte rechtliche und praktische Grenzen gesetzt sind. Gerade bei den sehr zahlreichen Wertungsfragen müsse die Entscheidung durch den – rechtswissenschaftlich sachkundigen – Menschen vorbehalten bleiben und dürfe nicht an einen Algorithmus delegiert werden.

Der Festvortrag wurde schließlich vom Vors. Richter am BGH a.D., Herrn Prof. Dr. Wolfgang Krüger gehalten. Er widmete sich anhand von vier exemplarischen Entscheidungen des BGH der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Rechtsanwender von „Wissen, kennen müssen, sich verschließen“ ausgehen müsse.

Bei einem Imbiss konnten die Teilnehmer schließlich einen regen Gedankenaustausch pflegen.

 

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Die beiden neuen Honorarprofessoren: Prof. Dr. Peter Balzer und Prof. Dr. Peter Enders

 
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