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Wissenschaftsförderpreis

Preisträger/-innen

 

Bisherige Preisträger/-innen des Wissenschaftsförderpreises des Siegener Forum für Rechnungslegung,
Prüfungswesen und Steuerlehre e. V.

 

 Vergabebedingungen für den Wissenschaftsförderpreis

 

 

1. Ziel des Wissenschaftsförderpreises

Durch den Wissenschaftsförderpreis sollen herausragende Dissertationen und Masterarbeiten auf dem Gebiet der Rechnungslegung, des Prüfungswesens und der Steuerlehre, die am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Siegen eingereicht wurden, ausgezeichnet werden, um Absolventen und junge Wissenschaftler anzuregen, sich intensiv mit den komplexen Fragen der genannten Disziplinen auseinander zu setzen. Die Arbeiten sollen auf hohem wissenschaftlichem Niveau Ergebnisse praxisbezogener Forschungen beinhalten.

 

2. Bezeichnung des Preises

Der Preis wird unter der Bezeichnung

Wissenschaftsförderpreis des Siegener Forums für Rechnungslegung,
Prüfungswesen und Steuerlehre

mit der betreffenden Jahresangabe verliehen.

 

3. Ausstattung des Preises

Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldbetrag, der vom jeweiligen Stifter oder vom Vorstand des Siegener Forums festgelegt wird. Der Geldbetrag soll zwischen 500 € und 1.000 € liegen.

 

4. Zeitliche Abfolge

Der Preis soll bei Vorhandensein einer entsprechenden Stiftung oder ausreichender Kassenmittel des Vereins nach Möglichkeit jährlich verliehen werden. Ausgezeichnet werden sollen Arbeiten, die im letzten Jahr vor der Verleihung eingereicht oder veröffentlicht wurden. Dissertationen können frühestens prämiert werden, wenn die Drucklegung eingeleitet ist. Hierüber hat der Verfasser einen Nachweis zu erbringen. Die Auslobung soll möglichst ein Jahr vor der Preisverleihung bekannt gemacht werden. Soweit sich kein anderer Termin ergibt, soll die Preisverleihung im Rahmen der Mitgliederversammlung oder im Anschluß daran erfolgen. Hierzu lädt der Vorstand des Siegener Forums ein.

 

5. Vorschlagsrecht

Vorschlagsrecht haben alle Mitglieder des Vereins. Dem Vorschlag sind ein Exemplar der Arbeit, ein Lebenslauf der Verfasserin bzw. des Verfassers und eine kurzgefaßte Stellungnahme über die Qualität der Arbeit beizufügen.

 

6. Auswahlkommission

Der Vorstand bestellt eine Auswahlkommission, die sich mindestens aus drei Personen zusammensetzt. Ein Mitglied muß das Siegener Forum vertreten; ferner soll der Kommission eine fachlich einschlägig tätige Hochschullehrerin bzw. ein fachlich einschlägig tätiger Hochschullehrer der Universität Siegen und bei einer Preisstiftung eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Stifterin bzw. des Stifters angehören. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Mitglieder anwesend sind. Sie trifft ihre Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Statt einer Sitzungsabstimmung ist auch eine Beschlußfassung auf schriftlichem Wege zulässig, wenn kein Mitglied der Auswahlkommission dieser Abstimmungsform widerspricht.

 

7. Aufteilung des Preises

Es kann in einem Jahr eine Masterarbeit oder eine Dissertation oder es können sowohl eine Masterarbeit als auch eine Dissertation ausgezeichnet werden. Im letzteren Falle legt die Stifterin oder der Stifter oder der Vorstand des Siegener Forums die Aufteilung des Geldbetrages auf die Preisträgerinnen bzw. Preisträger fest.

 

8. Pflichten der Preisträger

Die Preisträger verpflichten sich, dem Siegener Forum ein Exemplar der ausgezeichneten Arbeit zu überlassen und ggf. bei der Preisverleihung in einem Kurzreferat die ausgezeichnete Arbeit vorzustellen.

 

Die vorstehenden Richtlinien wurden durch den Vorstand des Siegener Forums für Rechnungslegung, Prüfungswesen und Steuerlehre e. V. aufgestellt und durch die Mitgliederversammlung am 3. September 1999 gebilligt.

 

Siegen, den 3. September 1999

 

*Die aktuellen Preisgelder betragen: 500€ für eine Abschlussarbeit und 1000€ für eine Dissertation.

 

Postanschrift: Siegener Forum für Rechnungslegung, Prüfungswesen und Steuerlehre e.V.
Prof. Dr. Andreas Dutzi
Universität Siegen 
57072  Siegen

 

 
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