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Marktpreisrisikomanagement in heterogenen Finanzkonzernen

Gegenstand des Projekts ist die Untersuchung und Fortentwicklung eines adäquaten Marktpreisrisikomanagements im speziellen Kontext heterogener Konzernstrukturen. Eine adäquate Gestaltung von zentraler und dezentraler Marktpreisrisikosteuerung steht in einem generellen Spannungsfeld zwischen den aufsichtsrechtlicher Anforderungen an die interne Risikotragfähigkeit von Finanzkonzernen (Internal Capital Adequacy Assessment Process „ICAAP“), der Durchführbarkeit einer zentralen Konzernrisikomessung und -steuerung sowie den geschäftsspezifischen Erfordernissen unterschiedlicher Geschäftsmodelle innerhalb eines Finanzkonzerns. Im Projekt wird analysiert, welche Anforderungen an eine konzernweite Steuerung zu stellen sind und wie das Zusammenspiel von zentralem (auf Konzernebene zu etablierenden) und dezentralem (in den einzelnen Gesellschaften durchgeführten) Marktpreisrisikomanagement gelingen kann. Hierbei gilt es insbesondere, die Steuerungskonflikte zwischen unterschiedlichen Steuerungskalkülen und die steuerungsrelevanten Spezifika der Geschäftsmodelle der verschiedenen Tochterunternehmen innerhalb eines heterogenen Konzernverbundes adäquat zu berücksichtigen.

Ein zentrales Projektziel ist, ein Problembewusstsein für den Widerstreit zwischen wertorientierten und GuV-/bilanzorientierten Steuerungsprimaten in Bezug auf unterschiedliche Geschäftsmodelle in Konzernstrukturen zu schaffen. Konfliktionäre Steuerungsanforderungen treten dabei im Besonderen zwischen kapitalmarktorientierten, disponierbaren Geschäften, wie z. B. dem Investmentgeschäft, dem Derivatehandel etc., und kundengeschäftsorientierten, langfristigen Geschäften, wie z. B. dem Kundenkreditgeschäft, dem Bauspargeschäft etc., innerhalb eines Konzernverbunds auf. Die Herausforderung in der Konzernsteuerung besteht darin, einen betriebswirtschaftlich effektiven wie effizienten Kompromiss zwischen einer konsistenten, vereinheitlichten Steuerung und dezentralen Freiheitsgraden für die Konzerntöchter zu definieren. Nur bei einem im Konzern vereinheitlichten Mess- und Steuerungsinstrumentarium lassen sich im Risikotragfähigkeitskonzept Risikoverbundeffekte vollumfänglich abbilden und eine valide rendite-/risikooptimierte Kapitalallokation über die Tochtergesellschaften vornehmen. Demgegenüber stehen die potenziellen Nachteile, dass eine zentrale Steuerungsmethodik nicht den geschäftsmodellspezifischen Anforderungen einzelner Konzerngesellschaften entspricht und hier betriebswirtschaftlich ineffiziente oder gar falsche Steuerungsimpulse gibt. Beispielsweise ist eine im Konzernmodell vorgegebene marktpreisorientierter Bewertungsansatz für ein dauerhaft ausgelegtes Bausparkollektiv kaum realisierbar und eine fortlaufende barwertige Marktpreisrisikosteuerung sowohl teuer als auch in Bezug auf ihre Effektivität kaum validierbar. Perspektivisch soll das Forschungsprojekt zur Entwicklung einer aufsichtsrechtlich angemessenen und gleichzeitig betriebswirtschaftlich friktionsarmen Konzernrisikosteuerung beitragen, die die allfinanztypische große Heterogenität der zu steuernden Konzerneinheiten in besonderer Weise berücksichtigt.

Mit der DZ Bank AG haben wir einen kompetenten Forschungs- und Drittmittelpartner gewinnen können, der als echter Allfinanz-Konzern mit einer Vielzahl an Tochterunternehmen, u.a. einer Hypothekenbank, einer Bausparkasse und Versicherungen, eine ideale Untersuchungsumgebung bietet.

 

Beteiligte Personen

Prof. Dr. Arnd Wiedemann

Dr. Sebastian Wiechers 

Dr. Boris Nöll (DZ BANK AG)

 

Veröffentlichungen und Konferenzen

Wiedemann, A. / Wiechers, S.  (2013): Zentrale vs. Dezentrale Steuerung im Konzern – wieviel Methoden-Pluralismus ist zulässig?, Konferenzbeitrag, 1. Jahreskonferenz Risko Governance, Fakultät III Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht, Universität Siegen, vom 9. Bis 10. Oktober 2013. Download.

Nöll, B. / Wiechers, S. / Wiedemann, A. (2013): Leitlinien für die zentrale Steuerung von Allfinanzkonzernen, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen (ZfgK), Nr. 22/2013, S. 1133-1137.

 
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