Get a Taste for Conferences: Richtlinien zur Förderung der Teilnahme von Studierenden an Fachtagungen
Konferenzluft schnuppern, Koryphäen live erleben, Netzwerke knüpfen, Inspiration und Ideen für zukünftige Karrieremöglichkeiten erhalten - mit einer besonderen Form der Nachwuchsförderung möchten wir sicherstellen, dass unsere Studierenden diese besonderen Erfahrungen bereits während ihres Studiums machen können.
Um dies zu  ermöglichen, fördert die Fakultät III Wirtschaftswissenschaften,  Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht der Universität Siegen die  Teilnahme von Masterstudierenden an Fachtagungen. Damit möchte die  Fakultät frühzeitig das Interesse der Studierenden an der Forschung  wecken und sie für eine Promotion an der Fakultät motivieren. Das  Programm richtet sich daher insbesondere an Studierende, die bisher noch  keine Berührungspunkte mit der Forschung hatten. Die Teilnahme an einer  Fachtagung bietet eine gute Einstiegsmöglichkeit, um die  Forschungspraxis und die Scientific Community des eigenen Faches  kennenzulernen und erste Einblicke in den Forschungsbetrieb zu  erhalten.    
Pro Semester werden von der Fakultät maximal  2.500,- EUR an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Die Förderung  umfasst ausschließlich die Erstattung der Teilnahmegebühr für eine  Fachtagung in Höhe von bis zu 250,- EUR. Reisekosten werden nicht  übernommen. 
Antragsberechtigt sind alle Studierenden, die ein  Masterstudium an der Fakultät III absolvieren und zum Zeitpunkt der  Antragstellung nicht als WHB in einem Forschungsprojekt an der  Universität oder einer externen Einrichtung beschäftigt sind, über das  sie eine Förderung für die Teilnahme an Fachtagungen erhalten können.
Wichtig zu wissen: 
1.  Die ausgewählte Fachtagung muss auf der Vorschlagsliste der Fachgruppen  (siehe unten) aufgeführt sein. Nicht gelistete Fachtagungen können im  Einzelfall ebenfalls gefördert werden, dies bedarf jedoch der  Befürwortung durch eine Hochschullehrer*in des betreffenden Faches.
2. Die Förderung kann pro Person im Rahmen des Masterstudiums nur einmal gewährt werden.
3.  Die Förderung kann jeweils für ein Semester bis zum Ende des  vorhergehenden Semesters beantragt werden, d.h. für das Wintersemester  bis zum 30.09. und für das Sommersemester bis zum 31.03.
Die Maßnahme beginnt im Wintersemester 2023/24. Nicht abgerufene Mittel werden kumuliert und stehen im Folgesemester zur Verfügung. Zur Antragstellung verwenden Sie  bitte das auf der Webseite hinterlegte PDF-Formular.
Die  Förderung ist zunächst für 2 Jahre mit einem Gesamtvolumen von 10.000,-  EUR vorgesehen. Danach ist eine Evaluierung der Fördermaßnahme  vorgesehen.
Es werden alle  Fachtagungen gefördert, die durch eine Hochschullehrer*in des  betreffenden Faches befürwortet werden.



