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Bewerbung

 Neue_Wege

 

Du willst mehr über den Studiengang erfahren? Am 18. April, 23. Mai und 10. Juni findet eine digitale Informationsveranstaltung für Studiengangsinteressierte statt. Weitere Informationen findest du hier.

Deine Bewerbung für das Wintersemester 2024/2025 ist vorraussichtlich von Ende Mai bis Anfang September möglich. Wir empfehlen eine frühzeitige Bewerbung: Je früher Deine Bewerbung erfolgt, desto früher können wir Dir unsere Entscheidung mitteilen.

Die Bewerbung erfolgt papierlos über das Portal unisono: Jetzt bewerben!

Bitte sieh Dir vor deiner Bewerbung unsere Zugangsvoraussetzungen und die allgemeine Beschreibung des Bewerbungsverfahrens auf der Website des Prüfungsamts an.

Zugangsvoraussetzungen

  • Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang „Plurale Ökonomik“ ist der Nachweis eines erfolgreichen Bachelorabschlusses an einer Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften oder eines vergleichbaren Abschlusses (z.B. Diplom oder Magister) mit der Mindestnote „gut“ (2,5)
  • Dabei müssen im Bachelorstudium Leistungen im Bereich der Wirtschaftswissenschaften (VWL/BWL) von mindestens 30 Leistungspunkten erbracht worden sein. Die Leistungspunkte einer Bachelorarbeit bzw. Diplomarbeit mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt werden angerechnet. 
  • Sollte die Mindestnote von 2,5 nicht erreicht sein, aber uns Deine restlichen Bewerbungsunterlagen überzeugen, kann in einem Eignungsgespräch mit einem Mitglied des Prüfungsausschusses die Eignung zum Masterstudium festgestellt werden. Eine Zulassung mittels Eignungsgespräch ist jedoch nur möglich bis zur Mindestnote „befriedigend“ (3,0). 
  • Nachweis über Kenntnissen der englischen Sprache mind. auf dem Niveau B2 gemäß des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Der Nachweis kann mittels Sprachzertifikat aber auch mittels im Bachelorstudium bestandener Kurse in englischer Sprache auf dem Sprachniveau B2 erbracht werden. 
  • Der Masterstudiengang Plurale Ökonomik ist ein konsekutiver Masterstudiengang. Der Zugang zum Studium ist über die Fachprüfungsordnung geregelt. 

Einzureichende Unterlagen

  • Abschlusszeugnis (bei abgeschlossenem Studium) bzw. aktuelle Leistungsübersicht (bei noch nicht abgeschlossenem Studium). Die Unterlagen müssen eine (ggf. vorläufige) Gesamtnote sowie Noten und Leistungspunkte der einzelnen Module bzw. Fächer enthalten. 
  • Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache
  •  Motivationsschreiben im Umfang von etwa 2 Seiten inkl. Angabe des gewünschten Schwerpunktes (späterer Wechsel möglich). Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache, wenn die Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben wurde. 
  • anabin-Ausdruck der Hochschule, an welcher der Bachelorabschluss absolviert wurde, wenn dieser nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurde.

 

 
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