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Wahlpflichtmodul Umwelt

I. Veranstaltungen, Modulabschlussklausur

Zum interdisziplinären Wahlpflichtmodul „Umwelt“ (Modul 19.7) im Bachelorstudiengang „Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht“ gehören die rechtswissenschaftliche Vorlesung „Umweltrecht“ sowie die wirtschaftswissenschaftlichen Vorlesungen „Erfolgscontrolling“, „Umweltcontrolling“ und „Einführung in das Umwelt- und Wertschöpfungsmanagement“ (regelmäßig im Wintersemester).

Die entsprechende Modulabschlussklausur wird nach jedem Wintersemester angeboten. Inhalt, Gewichtung und Konstellation der Fächer in der jeweiligen Klausur werden durch den Modulbeauftragten bestimmt. Weiteres bestimmt die aktuelle Prüfungsordnung.

 

II. Inhalte

Gesamtmodul

Das Wahlpflichtmodul „Umwelt“ soll den Studierenden in seiner betriebswirtschaftlichen Komponente die Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die zur systematischen Analyse und Gestaltung des Umwelt- und Wertschöpfungsmanagements unter Beachtung ökonomischer, sozialer und ökologischer Ziele erforderlich sind. Dabei geht es darum, Umweltbelastungen und Wertschöpfungsverluste zu erkennen, zu bewerten und in geeigneter Weise zu minimieren. Ziel ist es, betriebliche Probleme des Umwelt- und Wertschöpfungsmanagements systematisch und sachgerecht zu analysieren und zu lösen. Den Studierenden werden die Instrumente zur Unternehmensführung vermittelt. Weiterführend sollen sie  angemessene Controllingkonzepte und -instrumente für wesentliche betriebswirtschaftliche Problemstellungen auswählen und beurteilen können. Im Mittelpunkt stehen dabei die zur jeweiligen Geschäftsstrategie passenden Informationen aus Rechnungswesen und Unternehmensplanung. Die Studierenden lernen dabei die enge Verzahnung von strategischer und operativer Steuerung.

 

In der rechtswissenschaftlichen Komponente des Wahlpflichtmoduls „Umwelt“ erwerben die Studierenden Grundkenntnisse des juristischen Systems des Umweltrechts. Sie lernen dessen spezifische Regelungsansätze, insbesondere im Natur-, Gewässer-, Boden- und Immissionsschutzrecht sowie im Kreislaufwirtschaftsrecht, und befassen sich mit der Bedeutung des Umweltrechts für die Unternehmenstätigkeit.

 

1. Umweltrecht

Die Vorlesung „Umweltrecht“ behandelt die für das Verständnis des Umweltrechts grundlegenden Institute und die für die Unternehmenspraxis wichtigsten Fallkonstellationen im Zusammenhang umweltrelevanter Unternehmenstätigkeit. Dies sind insbesondere:

  • Einführung in das umweltrechtliche System (Prinzipien und Begriffe, Rechtsquellen, spezifische Rechtsinstitute)
  • Naturschutzrecht (Landschaftsplanung, Eingriffsregelung, Artenschutz);
  • Gewässerschutzrecht (Gewässerbenutzung);
  • Bodenschutzrecht (Altlasten);
  • Immissionsschutzrecht (immissionsschutzrechtliches Anlagengenehmigungsverfahren; Energiewirtschaftsrecht);
  • Kreislaufwirtschaftsrecht (Abfallbegriff, Produktverantwortung).

2. Erfolgscontrolling

Die Vorlesung „Erfolgscontrolling“ vermittelt zunächst die Grundzüge von Controllingkonzepten und –funktionen und die Bedeutung der strategischen Planung sowie ihrer Umsetzung für das Erfolgscontrolling. Im Mittelpunkt steht die gestaltende, zielorientierte Verwendung von Informationen des Rechnungswesens und der Unternehmensplanung zum Zwecke der Rationalitätssicherung. Dazu gehören auch ausgewählte Kennzahlen und Shareholder-Value orientierte Performance Measurementsysteme im Rahmen wertorientierter Controllings. Weiterhin werden Einflussfaktoren und ihre Wirkung für die angemessene Organisation des Controllings vermittelt.

3. Umweltcontrolling

Im Bereich der betrieblichen Umweltökonomie stellen Legal Compliance, die Verbesserung des Umweltimages einer Unternehmung und die Erzielung von Kostensenkungen wichtige Wettbewerbsfaktoren dar, denen durch ein betriebliches Umweltcontrolling sinnvoll Rechnung getragen werden kann. In der Veranstaltung „Umweltcontrolling“ erlernen die Studierenden deshalb die mengenmäßige Erfassung von umweltrelevanten Stoff- und Energieströmen, die ökologische Bewertung von betrieblichen Umweltwirkungen, die systematische Integration von umweltbezogenen Kosten in die Kostenrechnung und die Konzeption von Umweltkennzahlensystemen. Außerdem wird in dieser Veranstaltung aufgezeigt, welche Implikationen das Umweltcontrolling für betriebliche Entscheidungsprozesse mit sich bringt.

 

4. Einführung in das Umwelt- und Wertschöpfungsmanagement

Die Veranstaltung „Einführung in das Umwelt- und Wertschöpfungsmanagement“ gibt nach den erforderlichen Begriffsbestimmungen zunächst einen Überblick über die Relevanz der Umweltproblematik aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht und stellt den Bezug zum betrieblichen Wertschöpfungsmanagement her. Daraus ergeben sich unmittelbar Implikationen des Umwelt- und Wertschöpfungs-managements für verschiedene betriebliche Funktionen (Beschaffung, Produktion, Absatz, Logistik, Entsorgung). Interdependenzen zwischen den Funktionen werden dargestellt, um auf dieser Basis ein Anforderungsprofil zu entwickeln, das als Grundlage für die weiteren Veranstaltungen des Umwelt- und Wertschöpfungsmanagements herangezogen wird. Das abschließende Kapitel „Persönliches

Wertschöpfungsmanagement“ soll exemplarisch aufzeigen, dass die vermittelten Instrumente und Methoden nicht nur für betriebliche Belange, sondern auch für die eigene Lebensplanung der Studierenden herangezogen werden können.

 

III. Berufsfelder

Für Wirtschaftsjuristen mit umwelt- und energiewirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt (möglichst in Kombination mit der betrieblichen Umweltökonomie) kommen fast alle Industrieunternehmen als Arbeitgeber in Betracht. Insbesondere bietet sich eine Tätigkeit in der Rechtsabteilung eines Unternehmens der Umwelt- oder Energiebranche an, aber (wegen der Unfall- und Haftungsrisiken, deren Abschätzung eine Kombination umweltrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Kenntnisse erfordert) auch in Banken und Versicherungen mit entsprechender Kundschaft. Größere Rechtsanwaltskanzleien werden vermehrt dazu übergehen (Wirtschafts-) Juristen ohne zweites juristisches Staatsexamen einzustellen. Gleiches dürfte für die öffentliche Verwaltung (einschließlich Ministerien und Kommunen) gelten. Bei der Europäischen Gemeinschaft und bei internationalen Organisationen, die ohnehin nicht das Staatsexamen, sondern irgend einen Universitätsabschluss als Einstellungsvoraussetzung fordern, können sich gerade für Wirtschaftsjuristen, die bei Abschluss ihres Studiums noch vergleichsweise jung sind, besonders gute Beschäftigungschancen ergeben. Vermehrt dürften sich in Zukunft auch Berufsmöglichkeiten in Verbänden oder in der selbständigen Unternehmensberatung eröffnen.

 

 
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