..
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche
Personensuchezur unisono Personensuche
Veranstaltungssuchezur unisono Veranstaltungssuche
Katalog plus

Wahlpflichtmodul Steuern

I. Veranstaltungen, Modulabschlussklausur

Zum interdisziplinären Wahlpflichtmodul „Steuern“ (Modul 19.5) im Bachelorstudiengang „Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht“ gehören die rechtswissenschaftlichen Vorlesungen „Grundlagen des Steuerrechts“ und „Unternehmenssteuerrecht sowie die wirtschaftswissenschaftlichen Vorlesungen „Einkommensteuer“ und „Steuerliche Gewinnermittlung“ (regelmäßig im Wintersemester).

Die entsprechende Modulabschlussklausur wird nach jedem Wintersemester angeboten. Inhalt, Gewichtung und Konstellation der Fächer in der jeweiligen Klausur wird durch den Modulbeauftragten bestimmt. Weiteres bestimmt die aktuelle Prüfungsordnung.

 

II. Inhalte

Gesamtmodul

Im Wahlpflichtmodul „Steuern“ werden den Studierenden die Grundlagen der Einkommensbesteuerung von natürlichen Personen vermittelt. Dadurch sollen sie die steuerliche Rechtsanwendung auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechts unter Berücksichtigung formaler Rechtskenntnisse beherrschen. Sie lernen die Grundzüge der steuerlichen Bilanzierung und Bewertung sowie die Wechselwirkungen zwischen handels- und steuerrechtlicher Gewinnermittlung. Darüber hinaus vermitteln ihnen die Modulinhalte die Grundzüge im Bereich der Unternehmensbesteuerung, insbesondere die Grundzüge der Erfolgsbesteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften und deren Anteilseigner. Anhand des vermittelten Grundlagenwissens sollen die Studierenden in der Lage sein, selbständig steuerliche Sachverhalte einzuschätzen sowie steuerspezifische Sachverhaltsgestaltungen und Belastungsrechnungen vorzunehmen.

 

1. Grundlagen des Steuerrechts

Die Studierenden verstehen das System (Prinzipien und Begriffe) des Steuerrechts einschließlich seiner verfassungs-, europa- und völkerrechtlichen Vorgaben. Sie kennen die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der wichtigsten Einzelsteuern (Einkommen- Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer) einschließlich der europäischen und internationalen Bezüge und die ökonomischen Auswirkungen der Steuern. Sie sind in der Lage, einfachere steuerrechtliche Fälle (insbesondere Einkommensteuerrecht und zugehöriges Steuerverfahrensrecht) zu lösen.

2. Unternehmenssteuerrecht

Die Vorlesung „Unternehmenssteuerrecht“ behandelt die für die Unternehmenspraxis wichtigsten Fragen des materiellen Steuerrechts. Dies sind insbesondere: die Rechtsformabhängigkeit der Unternehmensbesteuerung, die Besteuerung von Personengesellschaften gemäß dem Einkommensteuergesetz (Mitunternehmerschaft, Transparenzprinzip), die Besteuerung von Kapitalgesellschaften gemäß dem Körperschaftsteuergesetz (Halbeinkünfteverfahren, Trennungsprinzip, verdeckte Gewinnausschüttung), die im deutschen Recht vorhandenen Ansätze zu einem Konzernsteuerrecht (Organschaft), die Kernfragen des Gewerbesteuerrechts, die steuerrechtlichen Probleme der Unternehmensnachfolge und die Grundbegriffe des internationalen Steuerrechts.     

3. Einkommensteuer

Die Studierenden kennen die Grundlagen der Einkommensbesteuerung von natürlichen Personen. Im Vordergrund steht neben den systematischen Grundlagen des Einkommensteuerrechts die Besteuerung unternehmerischer Einkünfte, insbesondere solche aus Personengesellschaften. Aber auch die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen stellt einen zentralen Aspekt der Veranstaltung dar. Zur systematischen Durchdringung der Materie wird zudem das Verhältnis der Einkommensteuer zu Körperschaft- und Gewerbesteuer dargelegt.

4. Steuerliche Gewinnermittlung

Die Studierenden kennen die Grundlagen der steuerlichen Gewinnermittlung. Im Mittelpunkt steht dabei die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung). In diesem Zusammenhang wird eingehend der Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz dargestellt. Außerdem werden den Teilnehmern die Grundzüge des Steuerbilanzrechts sowie die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz vermittelt. Dabei wird auch auf die Besonderheiten der Bilanzierung bei Personengesellschaften (Sonder- und Ergänzungsbilanzen) eingegangen. Zudem werden verfahrensrechtliche Bezüge, insbesondere hinsichtlich Bilanzberichtigung und Bilanzänderung, aufgezeigt. Darüber hinaus verfügen die Studierenden über Grundlagenkenntnisse zur Gewinnermittlung

nach § 4 Abs. 3 EStG.

 
 

III. Berufsfelder

Für Wirtschaftsjuristen mit steuerlichem Schwerpunkt (möglichst in Kombination Steuerrecht – betriebswirtschaftliche Steuerlehre bzw. internationale Rechnungslegung) bietet sich eine spätere Tätigkeit als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer an. Im Vergleich zu Absolventen klassischer juristischer oder wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge verfügen sie über eine breitere Wissensbasis sowohl im rechts- als auch im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich bei vergleichsweise kurzer Studiendauer. Auch für eine Anstellung in der Steuerabteilung eines Großunternehmens dürften sie optimale Voraussetzungen mitbringen. Daneben sind weitere Berufsmöglichkeiten gegeben, die hier nur beispielhaft angeführt werden können: Auch größere Rechtsanwaltskanzleien werden in Zukunft vermehrt dazu übergehen (Wirtschafts-) Juristen ohne zweites juristisches Staatsexamen einzustellen. Gleiches dürfte für die öffentliche Verwaltung (Ministerien und Finanzbehörden) gelten. Bei der Europäischen Gemeinschaft und bei internationalen Organisationen, die ohnehin nicht das Staatsexamen, sondern irgend einen Universitätsabschluss als Einstellungsvoraussetzung fordern, können sich gerade für Wirtschaftsjuristen, die bei Abschluss ihres Studiums noch vergleichsweise jung sind, besonders gute Beschäftigungschancen ergeben.

 

 
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche