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Univ.- Prof. Dr. iur. Tobias Fröschle | Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Familienrecht einschließlich freiwillige Gerichtsbarkeit und Kinder- und Jugendhilferecht |
Aktuelles
Infos zum Modul Verwaltung und Organisation nach der Prüfungsordnung 2024
Gültig mit Studienbeginn ab dem WiSe 24/25 und ab dem 01.04.2028 für alle Studierenden
Studierende mit Studienbeginn ab WiSe24/25
Für die Prüfungsleistung schreiben Studierende mit Studienbeginn ab WiSe24/25 eine 90-minütige Modulabschlussprüfung in Form einer Klausur. Die Klausur umfasst sowohl die Inhalte der Vorlesung Hoheitliches Handeln im demokratischen Rechtsstaat (HHidR) und Inhalte der Vorlesung Recht der Selbstverwaltung. Beide Module müssen belegt worden sein, um die Klausur mitschreiben zu können. Die Klausur wird jedes Semester angeboten.
Ausnahmeregelung für das SoSe25: Wer bereits beide Module belegt hat, kann die Klausuren am Ende des Semesters mitschreiben. Es müssen dann beide Klausuren geschrieben werden. Ihre Note ergibt sich aus den Ergebnissen beider Klausuren.
Die auch zukünftig vorgesehene Modulabschlussprüfung wird ab dem WiSe25/26 angeboten.
Die Studienleistungen bestehen aus der „aktiven Mitarbeit“. Die Punkte dafür werden Ihnen verbucht, wenn Sie die Klausur mitgeschrieben und bestanden haben.
Bitte denken Sie unbedingt daran, dass Sie sich für die Prüfungsleistung und die Studienleistung in unisono rechtzeitig anmelden. Bei Fragen zu An- und Abmeldungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Fakultät II.
Nachteilsausgleiche werden auch weiterhin beim Prüfungsausschuss der Fakultät II beantragt.
Studierende mit Studienbeginn vor WiSe24/25
Die Prüfungsleistung besteht, wie bisher auch, aus der 90-minütigen Klausur in dem Modul Hoheitliches Handeln im demokratischen Rechtsstaat. Nach Abschluss der Klausur erhalten Sie auch die Studienleistung.
Die Studienleistung für Recht der kommunalen Selbstverwaltung erhalten Sie, wenn Sie auch hier eine 90-minütige Klausur geschrieben haben.
Bis die alte Prüfungsordnung ausgelaufen ist (Stichtag 31.03.2028) wird diese Regelung beibehalten. Aufgrund der neuen Prüfungsordnung hat sich jedoch der Turnus verändert, sodass die Vorlesung HHidR inkl. Klausur ausschließlich im Sommersemester und Recht der Selbstverwaltung inkl. Klausur ausschließlich im Wintersemester angeboten wird.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Team von Herrn Prof. Dr. Fröschle.
Anliegen rund um Unisono
Bei Anliegen bezüglich Unisono (Zulassungen etc.) wenden Sie sich bitte an meryem.bakici@student.uni-siegen.de
Bürozeiten der Mitarbeiter
Bitte beachten Sie die Bürozeiten der Mitarbeiter, wenn Sie Ihre Klausur abholen wollen. Die Bürozeiten finden Sie unter "Aktuelles" oder melden Sie sich bei isabel.gruender@student.uni-siegen.de
Sprechstunde von Herr Prof. Dr. Fröschle
Die Sprechstunde findet jeden Freitag um 14 Uhr in Raum US- D 204 statt. An gesetzlichen Feiertagen fällt die Sprechstunde grundsätzlich aus. In der vorlesungsfreien Zeit sind Sprechstunden nur nach Vereinbarung digital möglich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an: isabel.gruender@student.uni-siegen.de