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Kernkompetenzen


A. Kernkompetenzen und Grundlagen der SUWI-Institutsarbeit

  • Das im Frühjahr 2008 gegründete Siegener Institut für Unternehmensbesteuerung, Wirtschaftsprüfung, Rechnungslegung und Wirtschaftsrecht, kurz SUWI zeichnet sich insbesondere durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Betriebswirten und Juristen vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht der Universität Siegen aus. Das SUWI-Institut soll für die mittelständischen Unternehmen der Region ein unabhängiger Partner in betriebswirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen sein.
  • So ist man darin bestrebt, Forschung nicht nur im sog. „Elfenbeinturm“ zu betreiben, sondern Unternehmen sowie Institutionen bei betriebswirtschaftlichen und juristischen Fragestellungen wissenschaftlich zu unterstützen. Die kann in Form von betrieblicher Anwendungsforschung oder in Form von Workshops, Fallstudienseminaren, Roadshows oder In-House-Schulungen durch das SUWI-Institut durchgeführt werden.
  • Das Institut versteht sich dabei nicht als Konkurrenzeinrichtung zu den klassischen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Es möchte vielmehr als unabhängige Einrichtung den kleineren und mittleren Unternehmen der Region als Partner bei fächerübergreifenden Fragestellungen zur Seite stehen.
  • Als Institut der Universität Siegen verfolgt das SUWI keine Gewinnerzielungsabsicht! Die eingeworbenen Drittmittel dienen dazu, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu stärken. D.h. durch die Finanzmittel sollen wissenschaftliche Mitarbeiter am SUWI-Institut beschäftigt werden, welche durch die enge Verzahnung von Theorie und Praxis die Möglichkeit erhalten sollen, praxisnahe Dissertationen anzufertigen.



B. Übersicht über die interdisziplinären SUWI-Kernkompetenzen

Die interdisziplinären Kernkompetenzen der Einrichtung liegen dabei in Feldern der

  • Unternehmensbesteuerung,
  • Wirtschaftsprüfung,
  • Rechnungslegung,
  • Wirtschaftsrecht sowie der
  • Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre.

 

C. Gewährleistung von wissenschaftlichem Anspruch, Seriosität und
     Verschwiegenheit durch das SUWI-Prinzip

Bei der Bearbeitung sämtlicher Anfragen und Projekten gilt für alle Mitarbeiter das SUWI-Prinzip, welches nachstehend näher erläutert werden soll:



D. Projektablauf beim SUWI-Institut

Damit man sich einen Überblick über den Projektablauf beispielsweise im Rahmen einer betrieblichen Auftragsforschungstätigkeit machen kann, hat der SUWI-Vorstand die nachfolgende Skizze zur Projektdurchführung erarbeitet:

 

Unternehmensbewertung

Unternehmensbewertungen werden aus verschiedenen Anlässen und zu verschiedenen Zwecken in Unternehmen durchgeführt. Es handelt sich dabei um Situationen, in denen  Unternehmen großen Chancen und Risiken ausgesetzt sind. Zentrale Anlässe stellen Käufe und Verkäufe von Unternehmen dar.

Insbesondere ergeben sich für die Betriebswirtschaftslehre Herausforderungen, für verschiedene Bewertungsanlässe und Unternehmenstypen exakte Bewertungsverfahren zu entwickeln, um vor allem das Risiko von Fehlbewertungen zu minimieren.

Beispielhafte Anlässe, die auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage basieren:

  • Ein- und Austritt von Gesellschaftern bei Personengesellschaften,
  • Erbauseinandersetzungen, Erbteilungen,
  • Abfindungsfälle im Familienrecht,
  • Schiedsverträge, Schiedsgutachten
  • Erwerb/Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften
  • Einbringung von Teilbetrieben in Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Verschmelzungs- und Spaltungstatbestände

Bewertungsmethoden, die in der Praxis überwiegend Verwendung finden:

  • Ertragswertverfahren
  • Discounted-Cash-Flow-Verfahren
  • Multiplikatorverfahren

Zu den Bewertungsmethoden tritt im Rahmen von Erb- und Schenkungsanlässen durch die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes mit Wirkung ab 01.01.2009 das vereinfachte Ertragswertverfahren hinzu, welches das bisher anerkannte Stuttgarter Verfahren ablöst.

Das SUWI-Institut bietet seinen Projektpartnern hinsichtlich der Unternehmensbewertung Unterstützung bei der Ermittlung von Unternehmenswerten durch aktuelle wissenschaftlich fundierte und in der Praxis anerkannte Bewertungsverfahren.  Nachfolgende Aspekte finden dabei Berücksichtigung:

  • Neuerungen zur Ermittlung finanzieller Überschüsse und Kapitalkosten nach
    IDW S 1 2008 unter Berücksichtigung der Unternehmensteuerreform 2008
  • Unternehmensbewertung bei Erbauseinandersetzungen unter
    Berücksichtigung der Erbschaftsteuerreform zum 1.1.2009
  • Aufbau eines Beteiligungscontrollings
  • Ermittlung von Unternehmenswerten in KMU, die nicht börsennotiert sind
  • Bewertung immaterieller Vermögenswerte im Rahmen der Unternehmens-
    bewertung nach IDW S 5 2008

Ihre Ansprechpartner: Prof. Dr. Rainer Heurung  / CVA Dipl.-Betriebsw. (FH) Holger Leuveld  / Dipl.-Kfm. Michael Fritz   

 

Konzerninterne Verrechnungspreise

Hintergrund

Im Zuge einer zunehmenden Globalisierung der Geschäftstätigkeit, auch von mittelständischen Unternehmen, kommt dem Themenbereich der konzerninternen Verrechnungspreise eine verstärkte Aufmerksamkeit zu. So wird die Ertragssituation von Konzerngesellschaften, welche in die konzerninterne Wertschöpfungskette eingebunden sind, durch die gewählten Verrechnungspreise beeinflusst. Eine solche Beeinträchtigung ist grundsätzlich auch für verschiedene außenstehende Interessengruppen ("stakeholder") von Bedeutung.

Im Zusammenhang mit konzerninternen Verrechnungspreisen können sich vielfältige Fragestellungen aus betriebswirtschaftlicher, rechtlicher und auch steuerrechtlicher Sicht entwickeln. Exemplarische Fragestellungen im Zusammenhang mit konzerninternen Verrechnungspreisen können hierbei umfassen:

     I. Fragestellungen aus betriebswirtschaftlicher Sicht

  • Durch wen und wie werden konzerninterne Verrechnungspreise bestimmt?
  • Wie werden konzerninterne Verrechnungspreise bei der Beurteilung der Ertragssituation einer Konzerngesellschaft sowie der Erreichung von Planvorgaben berücksichtigt?
  • Werden erfolgsabhängige Vergütungskomponenten der Arbeitnehmer von konzerninternen Verrechnungspreisen beeinflusst?

      II. Fragestellungen aus rechtlicher Sicht

  • Verbotene Einlagenrückgewähr mittels Verrechnungspreisen?
  • Benachteiligung von Minderheitsgesellschaftern durch unangemessene Verrechnungspreise?
  • Vertragliche Gestaltungen im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen: Rechtssicherheit kontra Flexibilität?

      III. Fragestellungen aus steuerrechtlicher Sicht

  • Wie können verschiedene lokale und teilweise differierende gesetzliche Dokumentationsanforderungen kosten- und personaleffizient erfüllt werden?
  • Wie gelingt der Nachweis der steuerrechtlichen Angemessenheit der gesetzten Verrechnungspreise?
  • Wie können steuerliche Risiken und damit einhergehende bilanzielle Risiken vermieden werden?
  • Können angemessene Verrechnungspreis zu einem späteren Zeitpunkt noch verändert werden?

Notwendigkeit zu interdisziplinären Lösungsansätzen

Fragestellungen im Zusammenhang mit konzerninternen Verrechnungspreisen berühren häufig verschiedene betriebswirtschaftliche, rechtliche und steuerrechtliche Fachdisziplinen zugleich.

Vor diesem Hintergrund besteht eine Notwendigkeit zu interdisziplinären Lösungsansätzen.

Durch das SUWI-Institut mit seinem interdisziplinären Profil können den Projektpartnern genau solche interdisziplinär abgestimmten wissenschaftlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit konzerninternen Verrechnungspreisen angeboten werden.

Wissenschaftliche Dienstleistungen

Im Hinblick auf die vielfältig variierenden Fragestellungen im Zusammenhang mit konzerninternen Verrechnungspreisen sind die durch das SUWI-Institut zu erbringenden wissenschaftlichen Dienstleistungen grundsätzlich an den Anforderungen des jeweiligen Projektpartners individuell auszurichten:

Exemplarisch können mögliche Aufgabenbereiche und Themenstellungen hierbei umfassen:

      I. Analyse und Dokumentation bestehender Verrechnungspreissysteme

  • Strukturierte Erfassung des Status quo
  • Erstellung von Sachverhaltsdokumentationen inklusive Funktions- und Risikoanalysen
  • Erstellung von Angemessenheitsdokumentationen inklusive Verrechnungspreisanalysen
  • Hilfestellungen zur Rechtfertigung bestehender Verrechnungspreissysteme
  • Schwachstellenanalyse und Prüfung möglicher Inkonsistenzen

      II. Planung und Gestaltung von Verrechnungspreissystemen

  • Hilfestellungen zur Verbesserung bestehender Verrechnungspreissysteme
  • Hilfestellungen bei Veränderungen von Verrechnungspreissystemen unter anderem im Zuge von Umstrukturierungen innerhalb des Konzerns

In Abhängigkeit von den jeweiligen Projektanforderungen kann die Tätigkeit des SUWI-Instituts hierbei die Bearbeitung einzelner Themenstellungen bis hin zur vollständigen Projektbegleitung umfassen.

Ihre Ansprechpartner: Prof. Dr. Rainer Heurung / Dipl.-Kfm. Michael G. Schmidt / Dipl.-Kfm. Sebastian Schröder

Werkbankprinzip für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte der Region durch das SUWI-Institut 

  • Das SUWI möchte für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte der Region ein unabhängiger Partner sein und versteht sich dabei nicht als Konkurrenzeinrichtung zu den klassischen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
  • Die Lösung komplexer und interdisziplinärer Fragestellungen ist vor dem Hintergrund eines dynamischen Gesetzgebers oftmalsschwierig. Im Zuge des Werkbankprinzips bietet das SUWI die Möglichkeit für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, im Rahmen von anspruchsvollen Fragestellungen eine zusätzliche wissenschaftliche Meinung einzuholen.
  • Dieser Dialog findet auf vertraulicher Basis ausschließlich zwischen den  Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten und dem SUWI statt. Das SUWI sieht sich zur Lösung von komplexen Fallkonstellationen und auch für andere Sachverhalte als verlängerte wissenschaftliche Werkbank und Partner.
  • Zudem möchte das SUWI als Partner für die Berufsträger ebenfalls Kompaktseminare, Workshops und In-House-Schulungen anbieten und durchführen.


 

 
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