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Wechselmodalitäten neue FPO Bachelor und Master

Auf der folgenden Seite finden Sie sämtliche Informationen sowie Beschlüsse des Prüfungsausschusses über die Wechselmodalitäten in die neue FPO für den Bachelor und Master DEWR sowie Informationen für Studierende, die in den alten Prüfungsordnungen verbleiben.

Für beide Studiengänge gilt: Wird der Antrag bis 4 Wochen vor Ende der Vorlesungszeit abgegeben, gilt er für das laufende Semester (d.h. die/der Studierende wird rückwirkend für das komplette Semester in die neue Studiengangversion umgeschrieben). Wird der Antrag später abgegeben, dann erfolgt die Umschreibung erst für das nachfolgende Semester (die/der Studierende sollte zu diesem Zeitpunkt bereits für das nächste Semester zurückgemeldet sein). Der Antrag auf Wechsel muss bis zum 31.03.2020 gestellt werden, danach ist ein Wechsel nicht mehr möglich.

Die Formulare zum Wechsel finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes.

Bachelor

Hinweise zu den Anerkennungsmöglichkeiten

  • Das interdisziplinäre Wahlpflichtmodul „Wirtschaftsprüfung“ (Modul 19 WM8) kann auf das 3BWLBA023 „Wirtschaftsprüfung“ angerechnet werden.
  • Ist im Bachelor DEWR 2011 das Pflichtmodul interdisziplinäre Vertiefung Personal (Modul 9) und das interdisziplinäre Modul Person (Modul WM 19.1) jeweils bestanden, wird neben dem Modul Personalrecht (3DEWRBA012) auch das Modul Personalmanagement und Organisation (3BWLBA020) anerkannt; die Note wird im Verhältnis 1/3 (für das Modul 9) zu 2/3 (für das Modul 19.1) berechnet.
  • Im interdisziplinären Wahlpflichtbereich kann entweder "Einführung in die europäische Wirtschaftspolitik" oder "Einführung in die Wirtschaftsinformatik A" anerkannt werden.
 

Hinweise zur Studiengangsversion 2011

Modulprüfung Buchführung und Abschluss (Studiengangversion 2011)

Studierende des Bachelor DEWR 2011 können, soweit sie das Modul 11: Buchführung und Abschluss ihrer Prüfungsordnung noch nicht erfolgreich absolviert haben, alternativ auch die Prüfung im Modul 3DEWRBA021 „Buchführung und Abschluss für Wirtschaftsjuristen“ ablegen. Falls diese Möglichkeit wahrgenommen werden soll, dann ist bis zum 15.12.2019 eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem Prüfungsausschuss, adressiert an das Prüfungsamt Fakultät III, abzugeben; die Erklärung gilt als Anmeldung zur Prüfung. Ein späterer Wechsel ist nicht möglich.
Studierende des Bachelor DEWR 2019 können die Prüfung im Modul 3DEWRBA021 „Buchführung und Abschluss für Wirtschaftsjuristen“ nicht durch die Prüfung im Modul 11 des Bachelor DEWR 2011 ersetzen.

Modulprüfung Wahlpflichtmodul "Wirtschaftsprüfung" [Modul 19 WM8] (Studiengangversion 2011)

Die Veranstaltung "Corporate Governance & Auditing" des Wahlpflichtmoduls "Wirtschaftsprüfung" wird nicht mehr angeboten. Studiernde des Bachelor DEWR 2011 absolvieren stattdessen die neue "Übung zur Konzernrechnungslegung". Damit bleibt das Modul bei 8 SWS und sämtliche Veranstaltungen liegen weiterhin im Wintersemester. Die Klausur reicht über 240 Minuten, wobei das Fach Konzernrechnungslegung dann mit insgesamt 120 Minuten rechnerisch in die Klausur eingeht.

 

Master

Hinweise zu den Anerkennungsmöglichkeiten

  • Hat eine Studierende/ein Studierender des internationalen Master DEWR 2011 das Modul 1 bestanden, wird es auf das Modul 3DEWRMA001 angerechnet. Es wird außerdem auf das Modul 3DEWRMA002 angerechnet, wenn die im WS 2019 einmalig angebotenen einstündige Klausur "Rechtsgestaltung im Gesellschaftsrecht" bestanden wird.
  • Hat eine Studierende/ein Studierender des internationalen Master DEWR 2011 das Modul 2 bestanden, wird es auf das Modul 3DEWRMA003 angerechnet. Es wird außerdem auf das Modul 3DEWRMA004 angerechnet, wenn die im WS 2019 einmalig angebotene einstündige Klausur "Transnational Business Law" bestanden wird.
  • Die genannten Zusatzklausuren, zu der ein 1. und 2. Prüfungstermin und ggfs. eine mündliche Prüfung als 3. Prüfungstermin angeboten wird, ist unbenotet; sie wird also nur mit bestanden oder nicht bestanden gewertet.
  • Die Module 3 und 4 werden auf die Module 3DEWRMA15 bzw. 3DEWRMA16 angerechnet, wenn eine von Prof. Dr. Griebel ausgestellte und mit 3 LP gewichtete Teilnahmebescheinigung an seinem Workshop zum wissenschaftlichen Arbeiten vorgelegt wird.
  • Hat eine Studierende/ein Studierender im internationalen Master 2011 eines der Module 25-35 erfolgreich bestanden, wird dieses auf entsprechenden Antrag hin entweder auf das Modul 3VWLBA002 oder das Modul 3VWLBA003 angerechnet. Die Anrechnung erfolgt je nachdem, welches Modul erfolgreich bestanden worden ist, und ob der Schwerpunkt in diesem Modul auf Mikroökonomik I oder auf Makroökonomik I liegt. Eventuelle Fehlversuche werden nicht berücksichtigt.

Allgemeine Hinweise zur FPO 2019

  • Entgegen den Angaben in der FPO ist bei Wahl des Marketingmoduls das Modul "Marketing und Handel" (Prof. Dr. Schramm-Klein) anstelle des Moduls "Entrepreneurial and SME Marketing" (Prof. Dr. Vossen) zu absolvieren.
  • Im wirtschaftswissenschaftlichen Wahlpflichtbereich können höchstens 2 betriebswirtschaftliche Module (9 LP) und höchstens 1 volkswirtschaftliches Modul (6 LP) anerkannt werden. Weitere bestandene Module können als Zusatzleistungen geführt werden.
 
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