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Master FAQ Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht

Allgemeine Fragen zum Studiengang

Welchen akademischen Grad erlangt man mit einem erfolgreichen Abschluss des Studiengangs "Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht? Das Masterstudium, nach einer Regelstudienzeit von vier Semestern, wird mit dem akademischen Grad "Master of Laws (LL.M.)" abgeschlossen.

Ist es möglich in Siegen die erste juristische Prüfung abzulegen? Nein, in Siegen ist die Vermittlung interdisziplinärer Kenntnisse im Bereich Jura die Kernkompetenz. Über das Wirtschaftsrechtstudium hinaus wird somit keine Ausbildung zum juristischen Staatsexamen angeboten. Es wird auch nur begrenzt möglich sein, Leistungsnachweise im Wirtschaftsrecht auf solche im "klassischen Jurastudium" geforderte anrechnen zu lassen.

Besteht die Möglichkeit, vor Beginn des Studiums einmal probeweise an einer Veranstaltung teilzunehmen? Ja, es wird auch empfohlen diese Möglichkeit zu nutzen, um einen Einblick in unser Lehrangebot zu bekommen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie sich bereits entschlossen haben oder noch zögern, sich zu bewerben. Bitte wenden Sie sich zwecks Wahl der Veranstaltung und Terminabstimmung an die Academic Advisor DEWR.

Wie lange ist die Regelstudienzeit des Studiengangs? Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester für den Master. 

Kann ich mit dem in Siegen erreichten Abschluss promovieren? Ja, eine Promotion bietet sich sowohl im juristischen (Dr. iur.) als auch in wirtschaftswissenschaftlichen (Dr. rer. pol.) Gebieten an. Allerdings müssen Sie dafür erfolgreich ein Bachelor- und Masterstudium absolivert haben. 

Welche Finanzierungsmöglichkeiten (Stipendien) gibt es? Auf der Webseite des Studienförderfonds Siegen e.V. finden Sie Informationen zum Deutschlandstipendium und weiteren staatlich finanzierten Förderungsmöglichkeiten. Für Masterstudierende bietet zudem das House of Young Talents (HYT) ein Förderprogramm an.

Bewerbung und Zulassung

Ich interessiere mich für den Masterstudiengang DEWR und habe vorher einen Studiengang absolivert, der keine oder wenige BWL/VWL-Fächer beinhaltete. Kann ich dennoch zum Studium in Siegen zugelassen werden und werde ich den BWL/VWL-Fächern inhaltlich folgen können? Die Zulassung hängt nicht davon ab, ob Vorleistungen im BWL / VWL - Bereich erbracht wurden, entsprechende Leistungsnachweise müssen nicht vorgelegt werden. Beachten Sie aber, dass manche Module im BWL / VWL - Bereich Vorkenntnisse voraussetzen, ohne die eine erfolgreiche Belegung kaum möglich sein wird. Trotzdem wird nicht pauschal vom Studium abgeraten, sofern Sie Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und Zeit sowie Ehrgeiz haben, Stoff nachzuholen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Academic Advisor aus den BWL- und VWL- Studiengängen

Ich habe bereits an einer anderen Universität Leistungen erbracht, die im Rahmen des Wirtschaftsrechtstudiums (Bachelor oder Master) in Siegen verlangt werden. Kann ich mich in ein höheres Fachsemester einstufen lassen und wie ist das Verfahren hierzu?

a) Zunächst müssen Sie eine Übersicht des Studienverlaufsplanes Ihres Studiengangs sowie eine aktuelle Leistungsübersicht an das Prüfungsamt der Fakultät III schicken, mit der Bitte um Prüfung, ob eine Einstufung in ein höheres Fachsemester vorgenommen werden kann.

b) Sie erhalten dann ggf. eine Einstufungsbescheinigung für ein höheres Fachsemester. Mit dieser wenden Sie sich an das Studierendensekretariatund beantragen die Zulassung für das entsprechende Fachsemester.

c) Nach erfolgter Einschreibung treten Sie mit den jeweiligen Fachvertretern in Kontakt, wo Sie die Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen veranlassen können.

Ich bin Studierender eines Bachelor Studiengangs an einer anderen Universität und interessiere mich für den DEWR Masterstudiengang in Siegen. In welchem Umfang müssen juristische Fächer Bestandteil meines Bachelor-Studiums gewesen sein, um in Siegen zugelassen werden zu können? Sie können sich in Siegen für ein Masterstudium im Wirtschaftsrecht bewerben, wenn Sie im Rahmen Ihres Bachelorstudiums mindestens 60 Leistungspunkte in Fächern mit juristischem Inhalt erbracht haben und Ihren Bachelorabschluss mit mindestens der Note 2,5 erfolgreich abgeschlossen haben (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 2 FPO-M). 

Ich habe an einer Fachhochschule bereits Wirtschaftsrecht studiert. Ist ein Wechsel nach Siegen problemlos möglich? Ja, diesbezüglich sollten Sie sich zunächst an die Academic Advisor für Wirtschaftsrecht wenden.

Ich möchte zum Wintersemester den Masterstudiengang DEWR studieren und nehme bereits an Masterveranstaltungen teil. Werde ich zum Wintersemester einen Studienplatz im Masterstudium bekommen? Der Masterstudiengang DEWR ist zulassungsbeschränkt. Sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen der Prüfungsordnung erfüllen, können Sie zum Studium zugelassen werden (vgl. § 4 FPO-M).

Ich bin Studierender eines anderen Studiengangs und möchte in den DEWR-Masterstudiengang wechseln. Ist das auch während des Sommersemesters möglich? Kann ich mich in ein höheres Fachsemester einstufen lassen? Zunächst müssen Sie die allgemeinen Voraussetzungen der Prüfungsordnung für die Zulassung zum Masterstudium erfüllen. Zur Einstufung in ein höheres Semester kontaktieren Sie bitte zunächst das Prüfungsamt der Fakultät III. Die Einschreibung und die Einstufung in ein laufendes Sommersemester muss bis spätestens 30. April des jeweiligen Jahres abgeschlossen sein.

Ich bin Studierender an einer anderen rechtswissenschaftlichen Fakultät und habe die erste juristische Prüfung bestanden. In welcher Phase des Studiums kann ich das Studium des Wirtschaftsrechts in Siegen aufnehmen? Muss ich versäumte betriebswirtschaftliche Inhalte nachholen? Nach bestandener erster juristischen Prüfung können Sie zum Masterstudium in Siegen zugelassen werden (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 4 FPO-M). Ein zusätzlicher Nachweis betriebswirtschaftlicher Qualifikationen ist nicht nötig. Sie sollten aber bereits über fundierte betriebswirtschaftliche bzw. volkswirtschaftliche Kenntnisse verfügen oder bereit sein, diese sich mit hohem Einsatz selbst anzueignen, um den entsprechenden Inhalten des Masterstudiums folgen zu können.

Allgemeines/Organisation/Studienverlauf

Im Masterstudiengang DEWR müssen BWL bzw. VWL Veranstaltungen im Umfang von 24 LP gewählt werden. Können auch Einzelveranstaltungen aus unterschiedlichen Modulen so kombiniert werden, dass die notwendigen LP erreicht werden? Nein, es müssen immer alle Elemente eines Moduls belegt werden und komplette Module absolviert werden, ein "Zusammenstückeln" der LP ist nicht möglich. 

Ich möchte im BWL / VWL - Bereich mehr Module belegen, als von der Prüfungsordnung verlangt wird. Kann ich im Nachhinein entscheiden, welche mir als Zusatzleistungen und welche als Prüfungsleistung anerkannt werden? Sie müssen bereits bei der Anmeldung im Prüfungsamt entscheiden, ob eine Prüfungs- oder Zusatzleistung erbracht werden soll. Ein nachträglicher Tausch ist nicht möglich.

Kann ich im BWL / VWL - Bereich eine Modulkombination belegen, die einige Leistungspunkte zusätzlich zu den erforderlichen 24 Leistungspunkten ergeben wird? Nein, es müssen zwei 9 LP Module und ein 6 LP Modul gewählt werden. Ein runterkürzen eines dritten 9 LP Moduls ist nicht möglich.

Ich habe Leistungen in einem BWL / VWL - Modul erbracht, möchte dieses aber nun doch nicht vollständig absolvieren, sondern lieber in ein anderes Modul wechseln. Können mir die Leistungspunkte, die ich bereits gesammelt habe, anerkannt werden? Da Module immer vollständig absolviert werden müssen, ist eine solche Anerkennung nicht möglich. Sie können aber im Prüfungsamt einen Antrag auf Ausweis dieser Leistungen als Zusatzleistung stellen.

Praktikum/Ausland

Gibt es eine Übersicht mit Praktikumsplätzen? Ja, es gibt eine Übersicht mit Unternehmen und den Bereichen, in denen Studierende des Studiengangs bereits ein Praktikum absolviert haben. Diese Übersicht findet sich hier.

Wie muss der Nachweis über das gemäß der Fachprüfungsordnung zu erbringende Praktikum aussehen? Sie müssen einen Praktikumsbericht erstellen und ein Arbeitszeugnis einreichen.

Inwieweit sind Praxisphasen bzw. Praktika in das Studium integriert? Gemäß der Praktikumsordnung ist ein mindestens 9 Wochen dauerndes Praktikum zu absolvieren (vgl. Modul 3DEWRMA019).

Das Praktikum ist im 4. Semester vorgesehen. Muss dies wirklich im 4. Semester absolviert werden oder kann es auch früher oder später absolviert werden? Das Praktikum ist zwar im 4. Semester vorgesehen, kann aber jederzeit absolviert werden. 

Ich habe im Rahmen meines Bachelorstudiums im Deutschen und Europäischen Wirtschaftsrechts ein Praktikum absolviert, was länger war, als im Rahmen des Pflichtpraktikums erforderlich. Kann ich mir die überschüssige Zeit im Rahmen des Masterstudiums als Pflichtpraktikum anrechnen lassen? Das ist möglich, es kann aber nur die überschüssige Zeit des Praktikums angerechnet werden, die für den Bachelor nicht berücksichtigt wurde. Ferner kann kein Zeitraum anerkannt werden, der drei Wochen unterschreitet (Mindestdauer eines anrechenbaren Teils des Pflichtpraktikums).

Ich möchte ein Praktikum bei einer geeigneten in- oder ausländischen Organisation/Behörde absolvieren. Kann ein solches Praktikum anerkannt werden? Auch Praktika bei Organisationen und Behörden im In- und Ausland können grundsätzlich anerkannt werden. Wenden Sie sich bis dahin in Zweifelsfällen bitte an die Academic Advisor bzw. den Praktikumsbeauftragten.

Ich benötige für eine Praktikumsbewerbung eine Bescheinigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Wo erhalte ich diese? Die Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage beim Prüfungsamt. Sie kann in deutscher und englischer Sprache ausgestellt werden.

Kann ich im Ausland studieren? Es besteht die Möglichkeit des Auslandsstudiums an einer der zahlreichen Partneruniversitäten. Es wird sehr empfohlen, diese Möglichkeit wahrzunehmen.

An welchen Partneruniversitäten kann ein Auslandssemester absoviert werden? Bitte wenden Sie sich für eine genaue Auskunft an das International Student Affairs Office oder an den Lehrstuhl von Herrn Prof. Morgenthaler.

Im Masterstudium DEWR ist ein 9-wöchiges Praktikum zu absolvieren (Modul 3DEWRMA019). Kann ich ein bereits vor Studienbeginn absolviertes Praktikum anrechnen lassen und was sind die Voraussetzungen? Eine Anrechnung eines bereits absolvierten Praktikums ist möglich. Es darf sich dabei aber nicht um ein Praktikum handeln, das bereits für das Bachelorstudium angerechnet wurde. Es kann nicht dasselbe (längere) Praktikum für beide Studienabschnitte anteilig angerechnet werden. Im Zweifelsfall heißt dies, dass das Praktikum für den Masterstudiengang nach Beendigung des Bachelorstudiengangs absolviert worden sein muss.

 

 
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