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FAQ - Bachelor Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht

Allgemeine Fragen zum Studiengang 

Welchen akademischen Grad erlangt man mit einem erfolgreichen Abschluss des Studiengangs "Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht"? Nach der Regelstudienzeit von sechs Semestern erwirbt man einen Bachelorabschluss. Der verliehene akademische Grad lautet "Bachelor of Laws (LL.B)". Das Masterstudium, nach einer weiteren Regelstudienzeit von vier Semestern, wird mit dem akademischen Grad "Master of Laws (LL.M.)" abgeschlossen. 

Ist es möglich, in Siegen die erste juristische Prüfung abzulegen? In Siegen ist die Vermittlung interdisziplinärer Kenntnisse im Bereich Jura die Kernkompetenz. Über das Wirtschaftsrechtsstudium hinaus wird somit keine Ausbildung zum juristischen Staatsexamen angeboten. Es wird auch nur begrenzt möglich sein, Leistungsnachweise im Wirtschaftsrecht auf solche im "klassischen Jurastudium" geforderte anrechnen zu lassen. 

Besteht die Möglichkeit, vor Beginn des Studiums einmal probeweise an einer Veranstaltung teilzunehmen? Ja, es wird auch empfohlen diese Möglichkeit zu nutzen, um einen Einblick in unser Lehrangebot zu bekommen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie sich bereits entschlossen haben oder noch zögern, sich zu bewerben. Bitte wenden Sie sich zwecks Wahl der Veranstaltung und Terminabstimmung bitte an die Academic Advisor DEWR.

Wie lang ist die Regelstudienzeit des Studiengangs "Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht"? Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester für den Bachelor und weitere vier für den Masterstudiengang. 

Kann ich mit dem in Siegen erreichten Abschluss promovieren? Ja, eine Promotion bietet sich sowohl in juristischen (Dr. iur.) als auch in wirtschaftswissenschaftlichen (Dr. rer. pol.) Gebieten an. Allerdings müssen Sie dafür erfolgreich einen Masterstudiengang absolviert haben.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten (Stipendien) gibt es? Auf der Webseite des Studienförderfonds Siegen e.V. finden Sie Informationen zum Deutschlandstipendium und weiteren staatlich finanzierten Förderungsmöglichkeiten.

Zulassung, Wechsel und Anrechnung  

Ich habe bereits an einer anderen Universität im Fach Rechtswissenschaft bzw. in einem anderen Wirtschaftsrechtstudiengang Scheine erworben und/oder Fehlversuche für einige Scheine vorzuweisen. Können mir die erworbenen Scheine im Bachelorstudiengang DEWR angerechnet werden bzw. muss ich mir die Fehlversuche anrechnen lassen? Die Frage der Anrechenbarkeit erworbener Leistungsnachweisen erfolgt erst nach Immatrikulation in den Bachelorstudiengang DEWR auf entsprechenden Antrag beim zuständigen Fachvertreter. Weitere Informationen zu dem Verfahren finden sich auf der Seite des Prüfungsamtes. Sofern sie sich keine Prüfungsleistungen anrechnen lassen (können), müssen Sie grundsätzlich alle im Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht vorgesehenen Prüfungen absolvieren.

Hierzu empfiehlt sich zunächst einen Überblick über die einschlägigen Module anhand der Fachprüfungsordnung zu verschaffen. Anschließend sollte in einer tabellarische Gegenüberstellung der jeweiligen Module bzw. Teilmodule mit den von Ihnen bereits absolvierten (potenziell) gleichwertigen Prüfungsleistungen eine Übersicht erstellt werden. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass eine Anrechnung nur von Teilmodulen grundsätzlich ausgeschlossen ist. Es müssen stets gleichwertige Prüfungsleistungen für alle Teilmodule eines Moduls vorliegen, um eine Anrechnung zu ermöglichen. 


Ein Beispiel: Modul "Öffentliches Wirtschaftsrecht I" umfasst die Teilmodule Verfassungsrecht , Europarecht und AG ÖWR I.
Wenn Sie nun z. B. lediglich gleichwertige Prüfungsleistungen im Verfassungsrecht (Staatsrecht I und II), aber nicht im Europarecht vorweisen können, ist eine Anrechnung nicht möglich. Eine Anrechnung nur von Verfassungsrecht (als Teilmodul) ist ausgeschlossen, weil dieseModule mit einer einheitlichen Modulabschlussklausur und Note enden.

Die Entscheidung über Gleichwertigkeit und Anrechnung von Prüfungsleistungen kann nur der jeweils zuständige Fachvertreter (Prüfer, diese Angabe können Sie dem Antragsformular entnehmen) auf Antrag nach Immatrikulation treffen

Ich habe an einer Fachhochschule bereits Wirtschaftsrecht studiert. Ist ein Wechsel nach Siegen problemlos möglich? Ja, diesbezüglich sollten Sie sich zunächst an das Prüfungsamt der Fakultät III wenden. 

Ist zur Aufnahme des Studiums ein Vorpraktikum bzw. eine Ausbildung erforderlich? Nein, während des Bachelors ist allerdings ein drei-monatiges Praktikum vorgesehen. Eine einschlägige Ausbildung im kaufmännischen Bereich hat sich allerdings in vielen Fällen als wertvoll erwiesen und kann auf das Praktikum im Bachelor angerechnet werden.

Ich bin Studierender an einer anderen rechtswissenschaftlichen Fakultät und habe das erste juristische Staatsexamen (erste Prüfung) bestanden. In welcher Phase des Studiums kann ich das Studium des Wirtschaftsrechts in Siegen aufnehmen? Muss ich versäumte betriebswirtschaftliche Inhalte nachholen? Nach bestandenem ersten juristischen Staatsexamen (Erster Prüfung) können Sie zum Masterstudium in Siegen zugelassen werden, wenn Sie mind. 6,5 Punkte erreicht haben. Ein zusätzlicher Nachweis betriebswirtschaftlicher Qualifikationen ist nicht nötig. Sie sollten aber bereits über fundierte betriebswirtschaftliche bzw. volkswirtschaftliche Kenntnisse verfügen oder bereit sein, diese sich mit hohem Einsatz selbst anzueignen, um den entsprechenden Inhalten des Masterstudiums folgen zu können.

Ich habe bereits an einer anderen Universität Leistungen erbracht, die im Rahmen des Wirtschaftsrechtstudiums (Bachelor oder Master) in Siegen verlangt werden. Kann ich mich in ein höhers Fachsemester einstufen lassen und wie ist das Verfahren hierzu?

a) Zunächst müssen Sie eine Übersicht des Studienverlaufsplanes Ihres Studiengangs, eine aktuelle Leistungsübersicht sowie eine Studienbescheinigung, aus der Ihre aktuellen Fachsemester hervorgehen, an das Prüfungsamt der Fakultät III schicken, mit der Bitte um Prüfung, ob eine Einstufung in ein höheres Fachsemester vorgenommen werden kann.

b) Sie erhalten dann ggf. eine Einstufungsbescheinigung für ein höheres Fachsemester. Mit dieser wenden Sie sich an das Studierendensekretariat und beantragen die Zulassung für das entsprechende Fachsemester.

Unabhängig von der Einstufung in ein höheres Fachsemester ist die Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen.

Bewerbung

Kann ich mich auch online bewerben? Bezüglich der Bewerbungsformalitäten können Sie sich über die Seiten des Studierendensekretariats informieren.

Organisation/Studienverlauf

Wie bekomme ich aktuelle Informationen über das Studium? Die beste Plattform, um über alle aktuellen Informationen zum Studium sowie über Praktikums- und Jobangebote informiert zu werden, ist der Newsletter des Studiengangs. Die Anmeldung ist hier möglich.

Muss ich dem Studienverlaufsplan der in der Fachprüfungsordnung abgedruckt ist folgen? Der Studienverlaufsplan bildet das Curriculum ab und in welcher Reihenfolge die Module am besten absolviert werden sollten, um das Studium in der Regelstudienzeit zu beenden. Es ist jedoch jeder Zeit möglich hiervon abzuweichen und bspw. Module vorzuziehen oder zu schieben. Beachten Sie jedoch, dass insbesondere bei den juristischen Modulen bspw. Ziviles Wirtschaftsrecht II auf die Kenntnisse aus Ziviles Wirtschaftsrecht I aufbaut. Berücksichtigen Sie bei der Planung des Studiums ebenfalls wann die Module jeweils starten und über wie viele Semester sie gehen.

Muss ich das Praktikum im sechsten Semester absolvieren? Nein, Sie können das Praktikum zu jedem beliebigen Zeitpunkt während des Studiums absolvieren.

Praktikum/Ausland

Gibt es eine Übersicht mit Praktikumsplätzen? Ja, es gibt eine Übersicht mit Unternehmen und den Bereichen, in denen Studierende des Studiengangs bereits ein Praktikum absolviert haben. Diese Übersicht findet sich hier.

Ich möchte ein Praktikum bei einer geeigneten in- oder ausländischen Organisation/Behörde absolvieren. Im Modulhandbuch wird diese Möglichkeit nicht genannt. Kann ein solches Praktikum dennoch anerkannt werden? Auch Praktika bei Organisationen und Behörden im In- und Ausland können grundsätzlich anerkannt werden. Wenden Sie sich bis dahin in Zweifelsfällen bitte an die Academic Advisor bzw. den Praktikumsbeauftragten.

Kann meine Berufsausbildung auf das gemäß der Prüfungsordnung erforderliche Praktikum angerechnet werden? Ja, sofern sie die Bedingungen des Praktikums erfüllt. Weitere Informationen hierzu können beim Praktikumsbeauftragten erfragt werden.

Muss ich das Praktikum im sechsten Semester absolvieren? Nein, Sie können das Praktikum zu jedem beliebigen Zeitpunkt während des Studiums absolvieren. 

Wie muss der Nachweis über das gemäß der Studienordnung zu erbringende Praktikum aussehen?  Sie müssen einen Praktikumsbericht erstellen und ein Arbeitszeugnis einreichen.

Ich benötige für eine Praktikumsbewerbung eine Bescheinigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Wo erhalte ich diese? Die Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage beim Prüfungsamt. Sie kann in deutscher und englischer Sprache ausgestellt werden.

Wie muss der Nachweis über das gemäß der Fachprüfungsordnung zu erbringende Praktikum aussehen? Sie müssen einen Praktikumsbericht erstellen und ein Arbeitszeugnis einreichen.

Kann ich im Ausland studieren? Es besteht die Möglichkeit des Auslandsstudiums an einer der zahlreichen Partneruniversitäten. Es wird sehr empfohlen, diese Möglichkeit wahrzunehmen.

An welchen Partneruniversitäten kann ein Auslandssemester absolviert werden? Bitte wenden Sie sich für eine genaue Auskunft an das  International Student Affairs Office oder an den Lehrstuhl von Herrn Prof. Morgenthaler.

 
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