Bewerbung
Hier finden Sie alle Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und der Bewerbung.
Bachelor (LL.B.)
Der Bachelorstudiengang im Deutschen und Europäischen Wirtschaftsrecht ist zum Wintersemester 2022/2023 zulassungsfrei. Die Einschreibefristen können der Seite der Studierendensekretariats entnommen werden.
Generell sind Einschreibungen für Erstsemester nur zum Wintersemester möglich. Studierende höherer Semester können sich möglichweise auch zum Sommersemester einschreiben. Genaueres hierzu entnehmen Sie bitte den Seiten des Studierendensekretariats.
Master (LL.M.)
++ Bewerbungen sind digital per E-Mail oder postalisch möglich ++
Der Masterstudiengang im Deutschen und Europäischen Wirtschaftsrecht unterliegt zum Wintersemester keiner Kapazitätsbegrenzung. Zugangsvoraussetzung ist
- ein Bachelorabschluss in Wirtschaftsrecht an der Universität Siegen oder ein vergleichbarer Studiengang an einer anderen Hochschule mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser oder
- ein Bachelorabschluss in einem anderen Studiengang, der mindestens mit der Note gut (2,5) bestanden wurde, sofern mindestens 60 Leistungspunkte in juristischen Fächern vorliegen oder
- eine Diplom- oder Magisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung mit mindestens 60 Leistungspunkten in juristischen Fächern, die mindestens mit der Note gut (2,5) bestanden wurde oder
- Staatsprüfung zum 1. juristischen Staatsexamen, die mindestens mit der Note befriedigend (6,5 Punkte) erfolgreich bestanden wurde.
Sind die Voraussetzungen hinsichtlich der Noten oder Mindestleistungspunktzahl nicht erfüllt, kann in einem individuellen Eignungsgespräch die Eignung für den Zugang zum Masterstudium festgestellt werden. Dabei wird besprochen, ob das Masterstudium für die beruflichen Interessen geeignet ist. Vor allem geht es darum, ob mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein erfolgreiches Masterstudium zu erwarten ist.
Ebenfalls vor Aufnahme des Studiums nachzuweisen sind Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Nachweis kann durch die Vorlage entsprechender Sprachzertifikate erfolgen. Dieser ist nicht gesondert erforderlich, wenn
- vier erfolgreich abgeschlossene Semesterwochenstunden englischsprachiger Veranstaltungen im Bachelorstudium oder
- ein mindestens dreimonatiges Praktikum im englischsprachigen Ausland oder
- ein mindestens einsemestriger Studienaufenthalt im englischsprachigen Ausland nachgewiesen werden können.
Die Bewerbungsfrist für den Masterstudiengang läuft bis zum 15. Juli eines Jahres zum darauffolgenden Wintersemester. Ihre schriftliche Bewerbung bestehend aus
- Anschreiben/Motivationsschreiben,
- Lebenslauf,
- Abschlusszeugnis * und
- Aiturzeugnis (einfache Kopien genügen)
adressieren Sie bitte
- digital per E-Mail als ein PDF-Dokument an academicadvisor@recht.uni-siegen.de oder
- postalisch an Prof. Dr. Torsten Schöne c/o Academic Advisor DEWR, Universität Siegen - Kohlbettstraße 15, 57072 Siegen.
Eine vorherige Online-Bewerbung ist nicht erforderlich. Eine Bewerbung für den Masterstudiengang ist in der Regel auch nachträglich über die Studienplatzbörse möglich.
Fragen zur Masterbewerbung richten Sie bitte zunächst an die Academic Advisor DEWR.
Information for International Applicants
International students apply through the STARTING department. You can find all important information about the application here.
Studienbeiträge / Semesterbeitrag
In NRW wurden die seit dem Jahr 2006 erhobenen Studienbeiträge zum Wintersemester 2010/2011 wieder abgeschafft. Von diesen zu unterscheiden ist der sog. Semesterbeitrag. Dieser beträgt an der Universität Siegen derzeit ca. 280 €, woraus u. a. das NRW-Ticket für Studierende finanziert wird. Nähere Informationen finden Sie in den entsprechenden FAQs zur Bewerbung an der Universität Siegen.