Praktika
Praktikumsbescheinigungen
Sollte Ihr Arbeitgeber eine Praktikumsbescheinigung benötigen, können Sie diese per E-Mail anfordern. Bitte teilen Sie dazu Ihre Matrikelnummer mit, und ob es sich für ein Praktikum im Bachelor- oder Masterstudiengang handelt.
Hinweise zum Anfertigen eines Praktikumsberichts:
Die Hinweise zum Anfertigen eines Praktikumsberichts finden Sie hier (Stand: 22.03.2016).
Bitte beachten Sie, dass folgende Unterlagen eingereicht werden müssen:
- ein von Unternehmensseite unterschriebener Nachweis über die Ablieferung Ihres Praktikums. Ein unterschriebenes Praktikumszeugnis steht diesem Nachweis gleich.
- Der Praktikumsbericht (siehe 2. Teil).
- Für Bachelor-Studenten (PO 2008) der „Antrag auf Anerkennung der berufspraktischen Tätigkeit (Modul 19) gemäß § 2 Abs. 5 PO“.
- Für Bachelor-Studenten (PO 2011) der „Antrag auf Anerkennung der berufspraktischen Tätigkeit (Modul 20) gemäß § 2 Abs. 7 PO“.
- Für Master-Studenten der „Antrag auf Anerkennung des Praktikums (Modul 30) gemäß § 2 Abs. 6 PO“.
Alle Anträge können auf der Seite des Prüfungsamtes der Fakultät III (Link) heruntergeladen werden.
Für die Übermittlung an das Lehrstuhlsekretariat ist die elektronische Form ausreichend.