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Praktika

Praktikumsbescheinigungen

Sollte Ihr Arbeitgeber eine Praktikumsbescheinigung benötigen, können Sie diese per E-Mail anfordern. Bitte teilen Sie dazu Ihre Matrikelnummer mit, und ob es sich für ein Praktikum im Bachelor- oder Masterstudiengang handelt.

Hinweise zum Anfertigen eines Praktikumsberichts:

Die Hinweise zum Anfertigen eines Praktikumsberichts finden Sie hier (Stand: 22.03.2016).

 

Bitte beachten Sie, dass folgende Unterlagen eingereicht werden müssen:

  •  ein von Unternehmensseite unterschriebener Nachweis über die Ablieferung Ihres Praktikums. Ein unterschriebenes Praktikumszeugnis steht diesem Nachweis gleich.
  • Der Praktikumsbericht (siehe 2. Teil).
  • Für Bachelor-Studenten (PO 2008) der „Antrag auf Anerkennung der berufspraktischen Tätigkeit  (Modul 19) gemäß § 2 Abs. 5 PO“.
  •  Für Bachelor-Studenten (PO 2011) der „Antrag auf Anerkennung der berufspraktischen Tätigkeit (Modul 20) gemäß § 2 Abs. 7 PO“.
  •  Für Master-Studenten der „Antrag auf Anerkennung des Praktikums (Modul 30) gemäß § 2 Abs. 6 PO“.

 

Alle Anträge können auf der Seite des Prüfungsamtes der Fakultät III (Link) heruntergeladen werden.

 

Für die Übermittlung an das Lehrstuhlsekretariat ist die elektronische Form ausreichend.

 
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