Praktika
Praktikumsbescheinigungen
Sollte Ihr Arbeitgeber eine Praktikumsbescheinigung benötigen, können Sie diese per E-Mail anfordern. Bitte teilen Sie dazu Ihre Matrikelnummer mit, und ob es sich für ein Praktikum im Bachelor- oder Masterstudiengang handelt.
Hinweise zum Anfertigen eines Praktikumsberichts:
Die Hinweise zum Anfertigen eines Praktikumsberichts finden Sie hier (Stand: 20.08.2024).
Bitte beachten Sie, dass folgende Unterlagen eingereicht werden müssen:
- ein von Unternehmensseite unterschriebener Nachweis über die Ableistung Ihres Praktikums, aus dem die Dauer der Beschäftigung und die Wochenarbeitszeit hervorgeht. Ein unterschriebenes Praktikumszeugnis steht diesem Nachweis gleich. (Sollten Sie Ihr Praktikum im Ausland absolvieren, bitten wir um eine Praktikumsbescheinigung in deutscher oder englischer Sprache.)
- der Praktikumsbericht (5 - 6 Seiten, Hinweise zum Anfertigen).
- den Antrag auf Anerkennung der berufspraktischen Tätigkeit (herunterladen)
Für weitere Informationen: Prüfungs- und Praktikumsordnungen, erhältlich auf der Seite des Prüfungsamtes der Fakultät III (Link) .
Für die Übermittlung an das Lehrstuhlsekretariat ist die elektronische Form ausreichend.