Fakultätsratswahl 2025
Wahl zum Fakultätsrat der Fakultät III -
Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht
Dienstag, den 10.06.2025, 9:00 Uhr (Öffnung des Wahlportals)
bis Montag, den 23.06.2025, 15:00 Uhr (Schließung des Wahlportals)
In den Fakultätsrat der Fakultät III sind
- acht Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
- drei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- drei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Studierenden und
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
zu wählen.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind in ihrer jeweiligen Gruppe diejenigen Mitglieder, die am Tage der Bekanntmachung der Wahl Mitglieder der Universität sind. Wählbar ist, wer wahlberechtigt ist.
Die Mitglieder der Gruppen der Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sind nur wahlberechtigt und wählbar, wenn sie nicht nur vorübergehend oder gastweise und mit mindestens der Hälfte der nach den für sie geltenden dienst- und tarifrechtlichen Bestimmungen über die regelmäßige Arbeitszeit bzw. mit der Hälfte der regelmäßigen Dienstaufgaben in der Universität tätig sind (hauptberufliche Tätigkeit).
Gehört ein Mitglied mehreren Gruppen oder Fakultäten an, ist eine Erklärung beim Wahlvorstand per E-Mail an wahlvorstand@wiwi.uni-siegen.de bis spätestens 23.05.2025 abzugeben, in welcher Gruppe oder in welcher Fakultät das Wahlrecht ausgeübt wird.
Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis und die Wahlordnung liegen vom 07.05.2025 bis zum 23.05.2025, 15:00 Uhr im Raum US-A 011 aus. Eine Auskunft über die Eintragung im Wählerverzeichnis kann per E-Mail an wahlvorstand@wiwi.uni-siegen.de erfolgen. Eine Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis vor Ort ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Wahlordnung ist online auf der Wahlseite der Gremien unter https://www.uni-siegen.de/wahlen einsehbar. Jede*r Wahlberechtigte hat außerdem die Möglichkeit, ihre oder seine Wahlberechtigung voraussichtlich ab dem 07.05.2025 online unter https://www.uni-siegen.de/wahlen/wahlberechtigung zu prüfen.
Gegen das Wählerverzeichnis ist Einspruch bis zum 23.05.2025, 15:00 Uhr, statthaft. Der Einspruch erfolgt formlos per E-Mail an wahlvorstand@wiwi.uni-siegen.de.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge sind bis zum 16.05.2025, 15:00 Uhr an den Wahlvorstand per E-Mail an wahlvorstand@wiwi.uni-siegen.de oder im Raum US-A 011 einzureichen. Hierbei ist insbesondere der Inhalt des § 8 (Wahlvorschläge) der Wahlordnung zu beachten. Die dabei erforderlichen Angaben und Einschränkungen sind in entsprechenden Vordrucken enthalten, die auf der Internetseite des Wahlvorstands unter https://www.wiwi.uni-siegen.de/dekanat/fakultaetsratswahl/ heruntergeladen werden können. Auf § 11b Absatz 1 Satz 2 Hochschulgesetz NRW (Geschlechtergerechte Zusammensetzung von Gremien) wird für die Einreichung der Wahlvorschläge hingewiesen. Gelingt die Aufstellung einer geschlechterparitätischen Liste trotz intensiver Bemühungen nicht, ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Nur fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge können berücksichtigt werden.
Die Einreichung kann bevorzugt elektronisch über die Vertrauensperson per E-Mail an wahlvorstand@wiwi.uni-siegen.de erfolgen. Die Unterschriften der Unterstützerinnen und Unterstützer können auf einzelnen Vordrucken erbracht worden sein, müssen jedoch gesammelt über die Vertrauensperson eingereicht werden. Die Vertrauensperson muss auf Nachfrage in der Lage sein, die Originalunterlagen vorzulegen. Die persönliche Einreichung des Wahlvorschlages ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Alternativ können Wahlvorschläge auch postalisch (Wahlvorstand der Fakultät III, Raum US-A 011, Unteres Schloss 3, 57072 Siegen) eingereicht werden.
Ein Wahlvorschlag muss von mindestens zwei Mitgliedern der jeweiligen Gruppe persönlich unterzeichnet sein.
Ist eine Unterschrift auf einem Dokument nicht möglich, kann sie auf einer Kopie des originalen Dokumentes geleistet werden. Die Verwendung von Unterschriftenstempeln oder elektronisch eingesetzten Unterschriften (z.B. die Einbindung der Unterschrift als Bilddatei) ist nicht zulässig. Um das Verfahren zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu vereinfachen, können die Wahlvorschläge zusammen mit den erforderlichen Anhängen elektronisch über die Vertrauensperson per E-Mail an wahlvorstand@wiwi.uni-siegen.de eingereicht werden. Die Einreichung sollte nicht über das private E-Mail-Konto, sondern ausschließlich über die eigene universitäre E-Mail-Adresse erfolgen.
Über die Zulassung der fristgerecht eingereichten Wahlvorschläge entscheidet der Wahlvorstand am 19.05.2025. Die fristgerecht eingereichten und vom Wahlvorstand zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens am 22.05.2025 auf der Internetseite des Wahlvorstands unter https://www.wiwi.uni-siegen.de/dekanat/fakultaetsratswahl/ bekannt gegeben.
Wahlgrundsätze/Wahlsystem
Die Wahl ist frei, gleich, geheim und unmittelbar. Sie erfolgt getrennt in den einzelnen Mitgliedergruppen und wird als internetbasierte Online-Wahl mit der zusätzlichen Möglichkeit der Briefwahl durchgeführt.
Wahlhandlung
Alle Informationen über die Durchführung der Online-Wahl und die Nutzung des Wahlportals finden sich in der Anlage zu dieser Wahlbekanntmachung. Die Wahlberechtigten können das Online-Wahlsystem im Wahlzeitraum über den Link https://www.uni-siegen.de/wahlen/wahlportal erreichen. Die Legitimierung ist mit der persönlichen Nutzerkennung (ZIMT-Konto) und dem Passwort der Universität Siegen möglich. Die Stimmzettel und die Erklärung werden über das Wahlportal des Dienstleisters Electric Paper zur Verfügung gestellt.
Die Briefwahl ist möglich, wenn die Unterlagen bis spätestens 23.05.2025, 15:00 Uhr, beim Wahlvorstand per E-Mail an wahlvorstand@wiwi.uni-siegen.de angefordert worden sind. Anträgen auf Briefwahl kann nur stattgegeben werden, wenn sie in der vorgesehenen Frist eingegangen und nicht fehlerhaft sind und eindeutig der Antragstellerin oder dem Antragsteller zugeordnet werden können.
Wahlergebnis
Die öffentliche Auszählung findet am 24.06.202 um 10:00 Uhr im Raum US-A 010 statt. Der Wahlvorstand gibt das abschließende Ergebnis durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Wahlvorstands (https://www.wiwi.uni-siegen.de/dekanat/fakultaetsratswahl/) sowie am Aushang im Eingangsbereich der Räumlichkeiten des Dekanats der Fakultät III im Unteren Schloss, Gebäudeteil A, Erdgeschoss bekannt.
Die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden schriftlich von ihrer Wahl benachrichtigt.
Der Wahlvorstand
Gruppe der Hochschullehrerinnen
| Herr Jun.-Prof. Dr. Jascha-Alexander Koch (Vorsitzender) |
Gruppe der akademischen
| Herr Marco Durissini |
Gruppe der Mitarbeiterinnen und
| Frau Karin Ofterdinger |
Gruppe der Studierenden | Frau Alisia Walter
|
Anschrift:
Wahlvorstand der Fakultät III
Raum US-A 011
Unteres Schloß 3
57072 Siegen
E-Mail: wahlvorstand@wiwi.uni-siegen.de
Dokumente und Formulare:
- Wahlankündigung
- Wahlordnung der Universität Siegen
- Informationsblatt zur Online-Wahl
Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen:
- Einverständniserklärung der Kandidatin bzw. des Kandidaten
- Wahlvorschlag für die Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- Wahlvorschlag für die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Wahlvorschlag für die Gruppe der Studierenden
- Wahlvorschlag für die Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung