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Wörterbücher in der Klausur

Wörterbücher in der Klausur


Erasmus-Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die nicht die deutsche Hochschulreife besitzen, dürfen in den Klausuren, die nicht Wirtschaftssprachen zum Gegenstand haben, auf Antrag ein fremdsprachliches–deutsches Wörterbuch benutzen. Es sind nur allgemeinsprachliche Wörterbücher ohne weitere Erklärungen und ohne Unterstreichungen zugelassen, Fachwörterbücher sind ausgeschlossen.

Spätestens 3 Wochen vor Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes ist ein entsprechender formloser Antrag zusammen mit dem Wörterbuch im Prüfungsamt einzureichen.