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Blog zum Thema Contract Governance und Contract Negotiation

 

Das erste Angebot in Vertragsverhandlungen

Autoren: Juniorprofessorin Dr. iur Stefanie Jung, Professor Dr. iur. Peter Krebs

7. Dezember 2016

In einer Vertragsverhandlung ist das erste Angebot von großer Bedeutung. Zeitpunkt und Höhe sind maßgeblich für den Erfolg des gesamten Verlaufs.

Vertragsverhandlungen sind im Wirtschaftsleben alltäglich. Das Thema beschäftigt nicht nur die Rechtsabteilung eines Unternehmens, sondern unter anderem auch die Geschäftsleitung sowie den Einkauf und Verkauf. Damit eine Verhandlung erfolgreich geführt werden kann, sollten einige Hintergründe bewusst sein. Schließlich hoffen beide Vertragspartner auf gute Bedingungen. So auch zu der Frage: Wie kommt man idealerweise vom ersten Angebot zu einem erfolgreichen Abschluss?

Im Rahmen jeder Verhandlung kommt der Moment, in der eine Seite ein erstes Angebot unterbreitet. Dieses kann der Verhandlungspartner annehmen oder im Gegenzug ein Gegenangebot abgeben. Die Verhandlung wird meist in mehrere Einzelpunkte aufgegliedert und bezüglich jedes zu verhandelnden Aspekts gibt es ein erstes Angebot. Das Angebot zum Preis übertrifft meist alle anderen Punkte an Bedeutung. Es stellen sich vier zentrale Fragen:

  • Wann sollte das erste Angebot gemacht werden?
  • Wer sollte das Angebot machen?
  • Wie hoch sollte es sein?
  • Für die Gegenseite stellt sich die Frage: wie soll auf das erste Angebot reagiert werden?

Link zum ganzen Beitrag bei Springer Professional

 

Trump als Chance für die englischen (und europäischen) Brexit-Verhandlungen?

Autoren: Juniorprofessorin Dr. iur Stefanie Jung, Professor Dr. iur. Peter Krebs 

29. November 2016

Die Wahl von Donald Trump zum Präsidenten der USA hat in Deutschland viele schockiert. Ist er aber vielleicht für die englischen Brexit-Verhandler eine echte Chance? Auf den ersten Blick sieht dies nicht so aus. Dafür ließe sich die Reaktion von Donald Trump nach seiner Wahl anführen. Die englische Regierung wurde von ihm erst als elfte Regierung angerufen (nach Irland) und damit allerdings noch weit vor Deutschland und Frankreich. Zudem ist der neue Präsident auch ein erklärter Gegner der bisherigen Freihandelsabkommen. Seine protektionistische Grundeinstellung könnte inhaltlich ein Freihandelsabkommen mit England erschweren. Allerdings könnte Donald Trump auf eine andere wichtige Variable einwirken: Die Obama-Administration hatte erklärt, dass Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen den USA und Großbritannien erst nach dem vollzogenen Brexit in Betracht kommen. Zudem müsse Großbritannien sich dann auch noch „anstellen“, da die USA im Regelfall immer nur mit einem Land über ein Freihandelsabkommen verhandeln und es derzeit einige Länder gibt, die ein solches Freihandelsabkommen anstreben. Donald Trump könnte diese Entscheidung zwar kippen und einen früheren Verhandlungsbeginn anstreben. Ob eine solche Vorverlegung der Verhandlungen allerdings die ablehnende Haltung von Donald Trump gegenüber Freihandelsabkommen aus englischer Sicht auch nur aufzuwiegen vermag, bleibt dagegen unklar. Zudem könnten die früheren, teilweise sehr negativen Äußerungen z.B. des britischen Außenministers Boris Johnson über Trump das persönliche Verhältnis belasten. Da das persönliche Verhältnis durchaus von Bedeutung ist, hat die englische Regierung Donald Trump schnell und vorbehaltslos gratuliert und auch der Außenminister Boris Johnson bemüht sich intensiv um ein gutes Verhältnis zur neuen Administration. Nigel Farage (UKIP), der den zukünftigen Präsidenten schon früh unterstütze und sich mit ihm schon kurz nach dem Wahlsieg in den USA getroffen hat, vermittelt allerdings den Eindruck, dass Donald Trump gewisse Vorbehalte gegen die englische Regierung hat, weil es sich um Vertreter des Establishments handle. Andererseits gibt es eine gewisse inhaltliche Nähe bei isolationistischen Positionen zwischen Donald Trump und der englischen Regierung. Die Brexit-Kampagne war auch durchaus ein Vorbild für Donald Trump.

Zum gesamten Eintrag

 

Auszug aus dem Buch "Die Vertragsverhandlung": ZOPA (zone of possible agreement)

8. November 2016

Das ZOPA – auch bargaining range bzw. Einigungszone genannt – beschreibt den Bereich, in dem sich die jeweiligen Minimalziele überlappen, wobei diese Minimalziele bei rationalen, interessenorientierten überlappen, wobei diese Minimalziele bei rationalen, interessenorientierten Verhandlungen wesentlich durch das eigene bestimmt werden. Bei positionsorientierten Verhandlungen kann das Minimalziel aber auch irrational und weitgehend unbeeinflusst vom BATNA sein. Erfunden wurde ZOPA als Grundbegriff von Howard Raiffa im Jahr 1982. Gibt es ein ZOPA, müsste es in der Theorie eine Einigung geben. Gibt es kein ZOPA, folglich also ein NOPA (no possible agreement), so sollte es auf den ersten Blick bei rationaler Betrachtung keine Einigung geben.

Zum gesamten Auszug (PDF)

 

Auszug aus dem Buch "Die Vertragsverhandlung": BATNA (best alternative to a negotiated agreement)

20. Oktober 2016

Beim BATNA handelt es sich zum einen um einen ganz grundlegenden Begriff der Verhandlungswissenschaft und zum anderen um die maßgebliche Technik zur Messung der Verhandlungsstärke und zur Unterstützung einer rationalen Entscheidung. Das BATNA ist die beste Alternative zum verhandelten Vertragsschluss. Im deutschsprachigen Raum wird der Begriff NEA – kurz für Nichteinigungsalternative – teilweise synonym verwendet. Im englischsprachigen Raum wird teilweise auch von no-deal option gesprochen. Das Gegenteil drückt das sogenannte WATNA (worst alternative to a negotiated agreement) – also die schlechteste Alternative zur vertraglichen Einigung – aus. Die Bedeutung von Verhandlungsalternativen hat John Nash bereits 1950 herausgearbeitet. Der Begriff BATNA und dessen Bedeutung wurden allerdings von Roger Fisher und William Ury geprägt.

Zum gesamten Auszug (PDF)

 

Building Information Modeling (BIM) - Effizienssteigerung durch Datenbank-Systeme

19. Juli 2016

Building Information Modeling (BIM) ist eine Art „Gebäudedatenbank“ mit deren Hilfe die Planung und der Bau von Großbauten effizienter und dynamischer wird. Eine Herausforderung bei Großbauten ist die Koordination der Vielzahl der Beteiligten. BIM unterstützt diesen Prozess, in dem es Unstimmigkeiten aufzeigt. Darüber hinaus kann es auch zur Simulation von Auswirkungen bestimmter Veränderungen genutzt werden. Außerdem erleichtert die Software die Kommunikation zwischen den Beteiligten. Während der Bauphase ermöglicht BIM einen einfachen Soll-Ist-Vergleich inklusive einer permanenten Kostenkontrolle.

Das Verfahren basiert auf der Verarbeitung der Vielzahl der notwendigen Informationen für Großbauten. In einem ersten Schritt werden alle relevanten Gebäudedaten erfasst. Die Software entwirft daraufhin nicht nur ein dreidimensionales Modell des Baus (3D-BIM), sondern fügt diesem gleichzeitig eine zeitliche Dimension sowie die Kosten hinzu (5D-BIM). Alle Beteiligten sind verpflichtet jegliche Änderungen des Plans in die Datenbank einzugeben und haben gleichzeitig die Möglichkeit die Informationen, die BIM bereitstellt, zu nutzen (open BIM). BIM bietet damit sowohl Detailinformationen als auch einen Überblick über das Gesamtprojekt.

Die Kostenersparnisse, die mit BIM erreicht werden können, werden auf 5-20% geschätzt. Auch die rechtzeitige Fertigstellung von Projekten wird durch BIM signifikant gefördert.

BIM zeigt, wie wichtig die organisatorisch-betriebswirtschaftliche Seite für die Durchführung von Großprojekten ist. Diese Aspekte sollten bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden. Denn die betriebswirtschaftlich-organisatorische Ebene ist eng mit der juristischen Ebene verknüpft. In den Vertrag sollten daher absichernde juristische Regelungen aufgenommen, die eine effektive organisatorisch-betriebswirtschaftliche Durchführung des Projekts ermöglichen. Insbesondere sind Verträge in der Lage von Anfang an ausgewogene Anreizstrukturen zu fixieren.

(Auszug aus dem Skript "Einführung in die (unternehmerische) Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung" von JProf. Dr. iur. Stefanie Jung, M.A. (CoE) und Prof. Dr. iur. Peter Krebs)   

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Anreizsysteme zur Planungsverbesserung

30. Juni 2016           

Anreizsysteme zu Planungsverbesserung stellen darauf ab, die besseren Kenntnisse des Auftragnehmers für die Planung zu nutzen. Allerdings konzentriert sich dieser Ansatz auf die Phase der Auftragsdurchführung und nicht auf einen Zeitpunkt vor Vertragsschluss.

Generalauftragnehmer sind häufig in der Lage Risiken und Chancen der Planung zu erkennen. Sie sind jedoch nicht an der Risikominimierung bzw. der Chancenmaximierung interessiert, wenn die Folgen allein den Auftraggeber treffen, da hierfür kein wirtschaftlicher Anreiz besteht. Es kann daher überlegt werden, im Rahmen eines Vertrages einen monetären Anreiz für die Planungsverbesserung zu setzen. Vorschläge des Generalauftragnehmers die zur Kostensenkung, Qualitätssteigerung oder früheren Fertigstellungen führen, könnte der Auftraggeber da z. B. mit 20% des Nettomehrwerts vergüten. Um Streitigkeiten über die Bestimmung des Nettomehrwerts zu vermeiden, könnte ein unabhängiger Sachverständiger (beispielsweise ein Ingenieursbüro) diese Aufgabe übernehmen.

International wird diese Thematik unter dem Stichwort „value engineering“ diskutiert. Im „Red Book“ der FIDIC (Fédération Internationale des Ingénieurs Conseils) findet sich eine entsprechende Klausel. Insbesondere im „Silver Book“ fehlt ein entsprechendes Anreizsystem dagegen. Auch die VOB/B setzt keine entsprechenden positiven Anreize zur Planungsverbesserung.

(Auszug aus dem Skript "Einführung in die (unternehmerische) Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung" von JProf. Dr. iur. Stefanie Jung, M.A. (CoE) und Prof. Dr. iur. Peter Krebs)    

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